Während Ihrer Trainingszeit sind Sie immer beschäftigt. Eine Begleitperson darf sich, aus versicherungsrechtlichen Gründen, nur auf dem Parkplatz aufhalten, sie darf nicht mit auf das Trainingsgelände und auch nicht mit Ihnen mitfahren. Da der Parkplatz keine geschützte Aufenthaltsmöglichkeit bietet und der Blick auf Sie nicht immer gegeben ist, kommt bei der Begleitung schnell Langeweile auf.
Beifahrer sind nur bei Fahrern mit "Führerschein ab 17" erlaubt, da diese sonst über keine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Unser Tipp: Melden Sie sich gemeinsam an oder fahren Sie Ihr Training alleine.
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