So....und watt is dat nu? :
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showD ... abNumber=2
JenZZZ hat geschrieben:So....und watt is dat nu? :
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showD ... abNumber=2
Luis_66 hat geschrieben:Wenn man den Besitzer fragen koennte, ob die Kotfluegel gezogen worden sind, waere man weiter.
JenZZZ hat geschrieben:Luis_66 hat geschrieben:Wenn man den Besitzer fragen koennte, ob die Kotfluegel gezogen worden sind, waere man weiter.
Dublizität der Ereignisse?
Wir könnten ja den https://www.z3-roadster-forum.de/phpBB2/ftopic12153.html eine Reihe weiter oben fragen
PfAndy hat geschrieben:Kryss hat Recht. Jeder der diese M-Felgen auf einem Nicht-M-Z3 fährt, fährt sie illegal. Auch wenn da ein TÜV-Mensch geschlafen hat und sie eingetragen sind. Egal. Die ET hinten ist einfach nicht für normale Z3 Hinterachsen gedacht, gemacht und erlaubt.
Kann man vergleichen mit den SS ESDs von Eisenmann. Auch wenns eingetragen ist - erwischt dich ein Polizist mit Ahnung wirst bestraft.
Die M-Felgen wurden professionell an die Karosserie von einer Fachwerkstatt angepasst! Es wurde die Achse ausgemessen und ein Gutachten von H&R für schlappe 150,- € angefertigt! Es wurde im Anschluß eine Einzelabnahme des TÜV durchgefüht, ... d.h. die Felgen sind ordnungsgemäß im Fahrzeugbrief eingetragen ... rein theoretisch kann man laut Gutachten mit dem Wagen VA eine ET = (- 26 mm) 285/40 R15 , HA eine ET = (- 64 mm) 345/35 R15 fahren!
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