Angaben aus dem Insrat
Halter/ Briefeinträge
1. BMW (03.2001 - 05.2002)
2. Albert ... geb. 1932 (05.2002 - 11.2021)
Die Inspektionen wurde wie folgt durchgeführt:
- am 05.2001 Übergabeinspektion BMW AG
- am 05.2002 bei km 8.740 (BMW Lindler)
- am 09.2003 bei km 17.441 (BMW Lindler)
- am 03.2005 bei km 26.685 (BMW Wiemer)
Der folgende Link widerspricht dieser "gängigen Praxis"
Auszug aus [Link ist nur für registrierte Benutzer sichtbar]
Rechtsanwalt für Vertragsrecht, Autoverkauf, Frankfurt
1. Was bedeutet „Aus erster Hand“? Was sind die Folgen?
Viele Gebrauchtwagen werden „aus erster Hand“ verkauft. Oft wissen leider weder der Käufer noch der Verkäufer, was diese Bezeichnung genau bedeutet. In diesem Beitrag erhalten Sie hierauf eine Antwort.
Nach der Rechtsprechung stammt ein Auto „aus erster Hand“, wenn es bis zum Verkauf nur einen Vorbesitzer oder Halter hatte. Die Vertragsklausel „aus erster Hand“ ist rechtlich bindend. Es handelt sich um eine sog. Beschaffenheitsvereinbarung.
Wichtig: Auch wenn im Kfz-Brief nur ein einziger Halter eingetragen ist, kann es im Ausnahmefall sein, dass das Fahrzeug dennoch nicht „aus erster Hand“ stammt. In folgenden Fällen hat die Rechtsprechung die Eigenschaft „aus erster Hand“ verneint:
» Bei einem mehrfachem Besitzwechsel ohne Eintragung im Kfz-Brief stammt das Auto nicht „aus erster Hand“. Den durchschnittlichen Käufer interessieren in erster Linie nämlich nicht die Eintragungen im Kfz-Brief. Wichtig ist für den Durchschnittskäufer vielmehr, von wie vielen Personen und zu welchen Zwecken das Auto tatsächlich benutzt wurde. (OLG Düsseldorf, VRS 2003, 1)
@eisi
ich hatte bereits geschrieben, dass mich das auch nicht stören würde. Bei meinem ZZZ bin ich mittlerweile der 5. Besitzer und ich bin sehr glücklich und zufrieden mit dem Fahrzeug.
Bei dieser Diskussion geht es gerade um eine Fahrzeugbeschreibung, die eigentlich falsch ist. Der nächste schreibt womöglich Unfallfrei bei einem größeren reparierten Schaden........ Der Schaden ist ja nicht mehr vorhanden.
