Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.htmlEin Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen. Auch verhindert ein Gewährleistungsausschluss die Ansprüche des Käufers dann nicht, wenn sie bestimmte Eigenschaften der Sache zugesichert haben (s. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12).
ralfistmeinbruder hat geschrieben:Nicht dass ich deinen Ärger nicht verstehen kann,aber willst du dir wirklich für ca.100€ den Stress antun?
Ich würde es(leider)unter Lehrgeld abtun und ihm einfach nur eine passende Bewertung reindrücken. Wenn der sich querstellt kommst du hier in Deutschland eh nicht an dein Geld,du glaubst gar nicht wie schwierig es hier ist von Schuldnern an sein Geld zu kommen.
seppo hat geschrieben:ralfistmeinbruder hat geschrieben:Nicht dass ich deinen Ärger nicht verstehen kann,aber willst du dir wirklich für ca.100€ den Stress antun?
Ich würde es(leider)unter Lehrgeld abtun und ihm einfach nur eine passende Bewertung reindrücken. Wenn der sich querstellt kommst du hier in Deutschland eh nicht an dein Geld,du glaubst gar nicht wie schwierig es hier ist von Schuldnern an sein Geld zu kommen.
Dem muss ich widersprechen. Die Aussichten durch Forderungsmanagments-Dienstleister im Jahr 2016 sind viel besser wie die landläufige Meinung. Auch innerhalb der EU. Man sollte aber Zeit mitbringen
Nun, wenn die Verpackung allerdings unzureichend war, würde ich ihm eine Mitschuld ankreiden.
Zurück zu Technik Audio/Navigation/Mobiltelefon
Mitglieder in diesem Forum: ClaudeBot [Bot], Google [Bot] und 0 Gäste