Hallo lieber Werner,
hallo Zetti-Fahrer.
Werner, vielen Dank für Deinen Tipp.
@Werner
Deine Info stimmt mich jedoch nachdenklich, da Du sagst, dass vermutlich nur diese "Box" Abhilfe schaffen kann(?) - in Anbetracht, dass Ferndiagnosen immer schwierig sind, ganz klar. Frage: Braucht dieses Teil eine TÜV Eintragung oder ABE?
Wer hat so ein Teil, zwecks Erfahrungsaustausch? :oops: Danke!
Beim Nachfragen beim Freundlichen :bmw: sagte man mir heute, dass man diesen Fall schon einmal gehabt hätte und der Zetti hierfür zur Untersuchung gut 2 Std. in die Werkstatt müsse!!! Von einer "3,0-Liter-Krankheit" wusste der gute Mann nichts, beim Stichwort Drosselklappe bekam ich keine Antwort. Er redete von Ansauganlage und Co. :?:
Ich lasse dass die Tage in der Werkstatt prüfen, muss eh dort hin, u.a. auch wegen meiner hin und wieder aufleuchtenden Airbaglampe. Schlimm ist, dass mir einfach die Zeit fehlt...
@All
Da ich 36 Monate GW-Garantie habe, aber dieser "Fehler" (bereits nach 4 Wochen ab Kauf aufgetreten - Sofortinfo an Verkäufer) nicht explizit in der Gebrauchtwagen-Garantieerklärung beschrieben ist, wird das eh spannend -> Fahrzeug beim Daimler gekauft und jetzt bei BMW in der Werkstatt (Auftrag gem. Daimler). Erstes Fazit: Keine gute Kombination.
Ich werde mich wohl auf die Gewährleistungspflicht des Händlers hinsichtlich "versteckter Mangel" gem. BGB stützen müssen, da die abgeschlossene Fz.-Garantie (kein Euro-Plus) vermutlich nicht greift, weder bei Airbaglampe noch bei dem Motorpfeifen. Zudem kann das kein Verschleiß sein, bei erst 25` KM auf dem Tacho. Die Kausalität muss der Händler=Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate gegenüber dem Käufer nachweisen. Rechnungszahlung nur unter Vorbehalt (spätere Rückforderung). Klar, versuche die Sache gütlich zu lösen, gerne auf Kulanz.
Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt? Irgendjemand Jurist in diesem Forum?
Fazit: Kostet mich wieder Zeit & Kosten.
Danke & Gruß aus dem Süden
BlueZetti
... wandelt sich noch zum Zetti-Juristen