adrenalin1 hat geschrieben:ich hab vor zwei wochen mein coupe verkauft und heut schreib mir der käufer das alle anzeigen im auto tot seien. Er hat den wagen probe gefahren und alles hat funktioniert. Jetzt nervt der mich dauernd und will den wagen zurückgeben. Im kaufvertrag ( vom ADAC) steht aber das es ein privatverkauf ist und keine Garantie und Gewährleistung zumal bei mir ja noch alles in ordnung war. Ich krieg von dem noch 500 Euro und so langsam geht mir die hutschnur hoch.
Was soll ich machen?
Nachfrist setzen und klage einreichen, du hast gute chancen
ich kann dir gerne die Klage schreiben, dann brauchste kein Anwalt, zahlst dann nur erstmal den Gerichtskostenvorschuss, sag bescheid, gerichtskosten trägt in dem fall ohne hin der Beklagte, wenn du das Urteil hast, erstmal kommt eh ein Vergleichsvorschlag, da hat er einfach keine chance
Wichtig ist wie Manu schon schrieb, dass ihr es im Kaufvertrag aufgenommen habt, oder was schriftliches besteht
500 EUR sind immerhin 500 EUR (ich bin geizig deswegen sehe ich das etwas anders) Klagen werden in Deutschland erst unter 70 EUR abgewiesen, da heißt es dann, dass der Betrag zu minderwertig ist (mit fehlt das Fachwort)
Grüße
Inso