zettdrei11 hat geschrieben:so ein Schreiben bekam ich schon, gefahren war Lieschen Müllers Mann, es folgte eine Vorladung zwecks Foto und Personenvergleich.
Die Sache mit dem Fahrtenbuch kann aber auch passieren, na ob man das haben muss
...oder die Herren in Uniform stehen plötzlich vor Deiner Türe, möchten dann angeblich "ja nur noch ein paar Fragen zu dem Vorfall". Sagst Du dann "ist bei meinem Anwalt" sagt der doch glatt "Ist egal, ich habe sie ja jetzt identifiziert"
Laut einem Hinweis, den ich mal vor Jahren bekam, dürfen sie einen solchen Blitzbesuch jedoch nicht vornehmen, wenn die Sache bereits dem Anwalt übergeben war. Der hat aber geschlafen, die Nulpe, drum bekam ich die nette Sache aufgebrummt (schon Jahre her).
Zeugnisverweigerungsrecht hast Du, soweit ich weiß, auch nur gegenüber Personen mit Verwandheitsgrad (Schwester, Bruder, Eltern etc.).
Toi, Toi für Deinen Kumpel