Tagfahrlicht wird ab 2011 Pflicht
Eine langjährige Forderung des DVR wird umgesetzt
Am hellen Tag mit Licht fahren – immer? Für Motorradfahrer ist das eine Selbstverständlichkeit: Für sie gilt doch bereits seit 20 Jahren die so genannte „Dauerlichteinschaltung“. Die Einführung der Pflicht für die so genannten „Tagfahrleuchten“ für Pkw und Nutzfahrzeuge wird dagegen seit vielen Jahren in Deutschland diskutiert.
Verbindliche Einführung ab 2011
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische Kommission nun beschlossen, die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen. Damit wird eine langjährige Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) umgesetzt. Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen sagt dazu: „Tagfahrlicht macht Pkw, Lkw und Busse besser erkennbar und verbessert damit die Sicherheit im Straßenverkehr. Es trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrstoten in Europa zu senken, und lässt den Kraftstoffverbrauch weniger ansteigen als das Abblendlicht.“
Weniger Unfälle?
Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) könnten durch das Fahren mit Licht am Tag etwa drei Prozent aller Unfälle vermieden werden. Bei einigen Sicherheitsexperten ist das Tagfahrlicht jedoch noch immer umstritten, da aufgrund der mangelnden Erfahrungswerte noch keine gesicherten Erkenntnisse über den Nutzen vorliegen. Weitere Vorbehalte gegen das Tagfahrlicht beziehen sich bisher hauptsächlich auf den erhöhten Kraftstoffverbrauch der zusätzlichen Beleuchtung. Auch wird kritisiert, dass mit dem Tagfahrlicht für alle Fahrzeuge die Signalwirkung der Beleuchtung von Motorrädern egalisiert würde.
Kein Abblendlicht
Was viele Autofahrer verwechseln: Mit Tagfahrlicht für Pkw, Lkw und Busse ist nicht das herkömmliche Abblendlicht gemeint. Vielmehr sind Tagfahrleuchten eine zusätzliche Beleuchtung, die meist in der Frontschürze oder in den Scheinwerfern des Fahrzeugs integriert ist. Diese speziellen Frontleuchten schalten sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Sie bieten gegenüber dem herkömmlichen Abblendlicht einige wichtige Vorteile: Das Licht von Motorradfahrern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern wird nicht überstrahlt. Sie blenden nicht und erhöhen den Kraftstoffverbrauch nur unwesentlich. Das Fahrzeug wird für andere Verkehrsteilnehmer besser erkannt, insbesondere in Alleen, Häuserschluchten und auf Landstraßen mit wechselnden Lichtverhältnissen.
Funktionsweise des Tagfahrlichts
Anders als beim Abblendlicht schalten sich mit der Tagfahrleuchte weder Rücklicht noch Kennzeichen- oder Armaturenbeleuchtung ein. Wenn der Fahrer von Hand das „normale“ Abblendlicht einschaltet, schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch aus. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten sind Tagfahrleuchten sinnvoll. Da sie nur die Erkennbarkeit verbessern und nicht die Fahrbahn ausleuchten sollen, müssen sie nicht so hell sein wie die Hauptscheinwerfer. Sie kommen deshalb mit 25 bis 30 Prozent der Energie aus, die diese verbrauchen. Bei der Verwendung von Leuchtdioden (LED) sind es sogar nur zehn Prozent. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ist möglich.
Noch unterschiedliche Regelungen in Europa
Unabhängig von der verbindlichen Regelung für Tagfahrleuchten ab 2011 gilt bereits jetzt eine Ganztages-Lichtpflicht in vielen europäischen Ländern. Während einige Länder wie Deutschland, Frankreich und die Schweiz lediglich eine Empfehlung zum „Licht anschalten bei Tag“ aussprechen, kann ein Verstoß gegen die Lichtpflicht in anderen Ländern empfindliche Bußgeldzahlungen nach sich ziehen. Wenn das Fahrzeug noch kein Tagfahrlicht besitzt, muss in diesen Ländern mit dem normalen Abblendlicht gefahren werden.
Quelle: DVR