"Kein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB liegt vor, wenn es sich lediglich um einen „Bagatellunfall“ handelt. Denn für den Tatbestand muss ein Sach- oder Personenschaden entstanden sein, der nicht völlig belanglos ist. Die Bagatellgrenze bei Sachschäden liegt nach herrschender Auffassung derzeit bei 50 €."
Das wird im $142 Abs.4 StGB so umschrieben:
...innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat...
Also für eine eigenmächtige Entscheidung über eine Schadenshöhe recht dünnes Eis. Eine winzige Beschädigung an einem 08/15 Fahrzeug unter 50 €, könnte (!) bei einem Porsche beispielsweise ein Schaden im 3 oder vierstelligen Bereich sein.
Ein Laie bewertet einen kleinen Schaden sicher anders als ein Fachmann, oder als eine Werkstatt die daran verdienen will.
Und zum eigentlichen Thread;
Neue Fußmatten mit farblich passender Kettelung, Ledersitze mit Dr. Wack A1 verwöhnt und sämtliche Gummis mit entsprechender Pflege behandelt. Alles noch wie neu, auch nach 27 Jahren.