bahndamm339 hat geschrieben:Hallo Dominik,
den "Weg den Verkäufer zu kontaktieren" kann man sich sparen ( schön ist es trotzdem nicht )
letztendlich kaufst Du wie gesehen und die Beweislast, hier die sogenannte Beweislastumkehr liegt bei Dir bzw dem Käufer
Liebe Grüße
Herbert
Hallo Herbert,
Du bringst da ein paar Sachen durcheinander.
Der Käufer ist in der Beweispflicht, das ist richtig. Die Beweislastumkehr jedoch ist etwas gänzlich anderes und kommt lediglich in Verbindung mit der Sachmängelhaftung zum Tragen; diese greift hier aber nicht, da es sich nicht um einen neu aufgetretenen Sachmangel handelt (dessen vermeintliches Bestehen zum Kaufzeitpunkt man nach Ablauf von sechs Monaten nachweisen muss), sondern wahrscheinlich um einen bewusst verschwiegenen Mangel, d.h. es geht um arglistige Täuschung.
Hier kann es sich, aus eigener Erfahrung, definitiv lohnen, aktiv zu werden und unter Umständen eine Beratung von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt der Käufer möchte das, womöglich hat er mit der ganzen Geschichte aber auch schon abgeschlossen.
Grüße
Dominik