von zdriver 52 » 08.08.2009 20:01
Ergänzend zur Aussage von Martin (Martin WI):
Der objektive Tatbestand des Diebstahls dürfte erfüllt sein, fraglich ist der subjektive: Der Täter muss in Enteignungsabsicht gehandelt haben, wohl gegeben, er muss aber auch Aneignungswillen gehabt haben. Das ist dann eher nicht anzunehmen, wenn der Spiegel gleich nach der Demontage weggeworfen wird, es ist aber zu bejahen, wenn er ihn wegwirft etwa, weil er doch nicht an sein Auto passt, er ihm doch nicht gefällt, es reicht auch, wenn er gar nicht vorhatte, den Spiegel auf Dauer am Auto zu lassen, m.a.W., seine Aneignungsabsicht muss gegeben sein, aber nicht notwendigerweise auf Dauer.
Jedenfalls würde ich mich bei Wiederauffinden des Spiegels, um bei dem Beispiel zu bleiben, nicht so ohne weiteres auf Vandalismus abdrängen lassen, es kommt, wie immer, auf die Umstände des Einzelfalles an.