völligbaff hat geschrieben:Das oben vom Moderator empfohlene "Ausprobieren" empfinde ich als "Cherrypicking". Das halte ich für verachtenswert.
Ich denke das war mehr ironisch gemeint, so nach dem Motto "Wer's ausprobiert wird schnell feststellen, dass es nicht funktioniert!". So habe ich es zumindest verstanden. Und ich teile diese Auffassung des Sozialschmarotzertums: Es gab immer Ausnahmen, aber sie sind heute seltener denn je! ALG II ist im Allgemeinen sicher nicht der Weg zu entspanntem Wohlstand. Wobei schon die Defintion des Wortes Wohlstand ein Thema für sich ist. Wenn die Agenten von der Bundesagentur für Arbeit Hilfeempfängern ein Auto im Wert von 7500,- € zugestehen, ohne das die Leistungen gekürzt werden - und das ist der Hintergrund der vom Themenersteller verlinkten URL! -, dann ist es mir persönlich egal, ob dies nun ein VW Golf oder ein BMW Z3 ist. Und die Agentur hat auch keine Listen, welche Fahrzeugtypen nun erlaubt sind, und welche nicht - wäre ja noch schöner! Der Wagen wird auch nicht vom "Amt" gestellt, sondern wurde bereits vor der schwierigen Lebenslage erworben. Wenn das Fahrzeug einen gewissen Wert nicht übersteigt ist der Hilfeanspruch im vollen Umfang gegeben, sofern die anderen Voraussetzungen vorliegen. Hier nochmal zum Nachlesen:
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/hartz-iv_aid_131929.html
http://www.welt.de/motor/article1165691/So_viel_darf_das_Hartz-IV-Auto_wert_sein.html
Im übrigen finde ich die Bezeichnung "Hartz IV-Autos" für die Fahrzeugklasse bis 7500,- € ziemlich zynisch, um nicht zu sagen polemisch! Aber das ist für ein bestimmtes Blatt ja nicht gerade untypisch ..... Kein Wunder, dass sich im Anschluss hier solche Diskussionen entwickeln. Ein Schuft, wer Übles dabei denkt!