Andererseits verstehe ich jetzt auch besser, warum Gerichtsverhandlungen so unverhältismässig lange dauern und einem - bei dieser §§-Zitiererei - regelmäßig das Gesicht einschläft
Absolut.....man sitzt manchmal dabei und wundert sich wie recht einfache Vorgänge die ich als Beisitzender Richter mit nur relativ geringer Juristischer Ausbildung als recht durchschaubar sehe von Anwälten zerredet und zerpflückt werden und auch verdreht werden.
Und man dann nur noch frustriert sein kann, weil so viel sinnloses extrem viel Zeit kostet, und am Ende doch das heraus kommt, was man selbst
schon aus Vernunftgründen im Kopf hatte.
Das aber meistens (nicht immer) was tragbares heraus kommt liegt selten an den Verhandlungen im Gerichtssaal, sondern an den Disskussionen im Richterzimmer, wenn der Voesitzende Richter sich mit den Beisitzern zur Beratung zurückzieht. Wenn die Anwälte da manchmal hören würden, was da von ihnen gehalten wird.....
In einem andern Tread habe ich mal einen Link zu dem Fall "Dashcam" eingestellt und dort kannst du das Urteil inklusive Begründung lesen....
Wenn du das schaffst, ohne mitten drin aufzugeben, dann hast du meinen Respekt.
Und wenn man dann den ganzen Klumpatsch in einen Satz darstellen soll.....
Du darfst Filmen, aber nicht veröffendlichen.
@Dirk
Beziehen wir das doch mal auf den Fall.
Grundsätzlich folge ich deinen Ausführungen durchaus.
Doch im Bezug auf den Videovorgang sehe ich keine Gefährdung in der Handlung des Motorradfahrers.
Gefährdung ist: wenn eine Schädigung nur deshalb nicht eintritt weil derjenige aktiv aufgepasst hat, der nicht hätte aufpassen müssen.
Allgemeiverständliches Beispiel: Rechts vor links....du fährst durch, und der von rechts kommende muß Bremsen, um den Zusammenstoss zu vermeiden. Da hat der Vorfahrtberechtigte durch eine aktive Handlung eine Schädigung vermieden.
Weieres Beispiel : Du willst links abbiegen. du fährst ewas zu weit vor, und der Entgegenkommende muß ein wenig um dich herum lenken.
das ist keine Gefährdung, sondern nur eine Behinderung. Fährst du aber so weit vor, so das er halten muß, ist es eine Gefährdung.
Nun bezogen auf das Video.
Wo siehst du die Gefährdung bei der Tat des Motorradfahrers.
Er fährt zwischen den Autos durch. Wen bringt er dabei in Gefahr.
Aktiv etwas tun , das bei ordnungsgemäßem Verhalten der Andern keine Gefahr darstellt mag dumm sein, aber keine Gefährdung.
Der LKW Fahre aber Gefährdet nicht nur sondern er Schädigt ganz klar. Und seine aktive Handlung ist durch keine normale Fahrtätigkeit zu begründen. Nur als Beispiel, währe er einem Radfahrer ausgewichen und somit der Motorradfahrer in ihn rein gefahren, dann sähe das anders aus, denn das ist eine Fahrtechnisch normaler Vorgang.