Ich habe mal beim Verkehrsministerium angefragt, dabei kam folgendes raus:
" ....
An dem Sachstand unserer Pressemitteilung vom 02.02.2010 (siehe Link)
zum Thema Wechselkennzeichen hat sich insofern nicht viel verändert, als
dass die Möglichkeit einer Einführung von Wechselkennzeichen diskutiert
und überprüft wird.
http://www.bmvbs.de/dokumente/
,302.1118943/Pressemitteilung/dokument.htm
Gern gebe ich Ihnen den genauen Sachstand wieder:
Die Befürworter von Wechselkennzeichen erhoffen sich insbesondere durch
Erleichterungen bei der Kfz-Steuer und der Kfz-Versicherung u.a. Impulse
für die Anschaffung umweltfreundlicher Zweitwagen.
Im Bereich Steuern wurden bereits entsprechende Anreize geschaffen. Zum
einen wurde die CO2 orientierte Umgestaltung der Kfz-Steuer zum 1.7.2009
eingeführt, zum anderen werden Elektrofahrzeuge bereits seit längerem
kraftfahrzeugsteuerrechtlich freigestellt bzw. erheblich begünstigt. So
ist nach * 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes das Halten von
Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge (Fahrzeuge mit Antrieb
ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus
mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden)
sind, für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung
von der Steuer befreit. * 9 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
bestimmt weiter, dass sich die Steuer danach um 50 vom Hundert des
Betrags ermäßigt.
Die Einführung eines Wechselkennzeichensystems birgt einige
Herausforderungen. So wären damit umfassende und kostenintensive
Änderungen der EDV-Systeme beim Kraftfahrt Bundesamt (Zentrales
Fahrzeugregister - ZFZR) und den Zulassungsbehörden (örtliche
Fahrzeugregister) erforderlich. Weiterhin wären Lösungen zu finden, wie
die Angaben der Frist der Hauptuntersuchung, die derzeit durch Plaketten
auf Kennzeichen und Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) kenntlich gemacht wird, weiterhin am Fahrzeug
dokumentiert wird. Zudem müsste der Halter der Fahrzeuge entsprechenden
privaten Grund zum Abstellen des Fahrzeugs zur Verfügung haben, da
Fahrzeuge ohne Kennzeichenschilder nicht auf öffentlichem Straßenraum
abgestellt werden dürfen.
Da es jedoch ein besonderes Anliegen des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist, umweltfreundliche Technologien
voran zubringen, wird zurzeit geprüft, ob unter Berücksichtigung der
oben beschriebenen Herausforderungen ein Wechselkennzeichensystem die
Erwartungen erfüllen könnte und wie es ausgestaltet sein müsste.
Bei neuen Informationen werden wir natürlich wieder auf unserer
Internetseite
www.bmvbs.de berichten.
Für Ihr Engagement möchte ich mich bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
..."
Also ist überhaupt noch nichts beschlossen etc.
MFG