von zdriver 52 » 02.04.2009 21:58
Die Rechtsprechung ist hier streng: es gilt zum einen eine Bagatellgrenze von ca. 500 bis 600€, zum anderen ist nur bis zur Grenze kleinerer Dellen von Unfallfreiheit auszugehen. Darüber hinaus ist es unerheblich, ob der Schaden tatsächlich durch einen Unfall im wörtlichen Sinne herbeigeführt, ob gar sicherheitsrelevant und ob er fachgerecht behoben worden ist, bereits etwas größere Spachtelstellen stellen einen Mangel (Unfall!) dar, auch wenn optisch nicht erkennbar, der Austausch eines Karosserieteiles wohl auch.
Ob für solch einen Mangel ein allgemeiner, d.h. nicht individuell ausgehandelter, Gewährleistungsausschluss greift (AGB), hängt unter anderem vom Alter der Fahrzeuges und von der Schwere des Schadens ab. Wird auf Nachfrage guten Glaubens von Unfallfreiheit gesprochen, ohne diese, für den Käufer erkennbar, garantieren zu können und zu wollen, etwa weil nicht die ganze Historie des Auto bekannt ist, könnte ein individueller, d.h. ausgehandelter Gewährleistungsausschluss greifen. Bei garantierter Unfallfreiheit oder bei arglistigem Verschweigen des Unfalls wird jeder Gewährleistungsausschluss obsolet, der Verkäufer wird schadensersatzpflichtig. Ob nun ein Verschweigen arglistig ist, hängt, wie meist, von den Umständen des Einzelfalls ab, und da lässt sich trefflich streiten.
@ Uwe: um stressfrei sicherzugehen, würde ich hier den Schaden und dessen Abwicklung dokumentieren, ein verständiger Käufer wird die Nichtrelevanz des Schadens erkennen, ein späteres Nachfordern, wie schon häufig erlebt, wäre dann aussichtslos.