von ISO » 10.04.2008 09:15
Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz besteht, dies wegen den Bilateralen Verhandlungen und den Anpassungen die die Schweiz mit der EU hat. Die einzelnen Länder werden der Reihe nach eingebunden. So Besteht zum Beispiel schon mit folgenden Ländern ein Abkommen: Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich. Das Abkommen geht soweit, dass wenn die Übertretung im Ausland so graphierend ist und der Ausweis abgenommen werden muss, dass das dann im eigenem Land auch gilt! Aber das besteht zur Zeit nur mit Österreich.
Nun kannst du aber grosses Glück haben, denn sobald die Kosten den Antrag überschreiten, ist das Interesse der beiden Länder nicht sehr gross, dies Gerichtlich durchzuziehen.
Ich kenne einen gleichen Fall von einem Deutschen aus der Zeitung. Da wurde das Verfahren eingestellt, weil die Kosten zu gross wurden. Jedoch hat der Beschuldigte gedacht, dass es so für ihn beendet ist. Leider lag der Fall in der Schweiz immer noch offen und als er dann in der Schweiz in eine Kontrolle kam, wurde sein Fahrzeug Beschlagnahmt! Da zog er es vor, sofort vor Ort die Summe zu Zahlen. Leider kamen da noch die Verfahrenskosten dazu. So stand es mal in einer Zeitung. Also ich würde dir raten, wenn es nicht zuviel ist, lieber das Geld zu zahlen als dass du dann irgendwann in die Schweiz fährst und dir dann das Fahrzeug beschlagnahmt wird.
Aber das musst du selbst Entscheiden.
Gruss
Gio