Tweety bei mobile

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Tweety bei mobile

Beitragvon Al Jaffee » 04.05.2013 08:06

Ich glaub mich tritt ein Pferd.
Da verkauft einer meinen Tweety...oder zumindest mit Hilfe des Selbigen.
[ externes Bild ]
Anzeige und Orginalfoto
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Re: Tweety in Mobile

Beitragvon SwaY » 04.05.2013 08:43

bei einem gewerblichen Anbieter würde ich pers. da abmahnen und Nutzungsgebühr verlangen, außerdem Nutzung untersagen

einem privaten würde ich nur die Nutzung untersagen
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Al Jaffee » 04.05.2013 08:53

Ich finde es immer wieder klasse wie Menschen es fertig bringen mit zweierlei Maß zu messen:
autogalerie-duisburg.de hat geschrieben:Alle Rechte vorbehalten. Seitentechnik, Texte, Bilder, Webdesign, Grafiken, Sound, Animationen und Videos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

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bei einem gewerblichen Anbieter würde ich pers. da abmahnen und Nutzungsgebühr verlangen, außerdem Nutzung untersagen

Ich bin nahe dran.
Was mich (noch) davon abhält ist die Frage ob es den Stress für mich wert ist.
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon sailor » 04.05.2013 09:39

das ist ja dreist. :evil:

Dann stellt er deinen als Beispiel Bild ein. Wahrscheinlich ist seiner restlos verratzt,daß er ihn nicht einstelen kann.

Gr. Kl :evil: us
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon ThunderRoad » 04.05.2013 10:33

sailor hat geschrieben:das ist ja dreist. :evil:


Ja ist es. Zumal im Originalbild ja das Wasserzeichen vom Forum drin ist, das hat er weggemacht. Aber fairerweise muss man sagen, daß der Zetti der einzige im aktuellen Angebot ist, den er nicht selbst fotographiert hat. Also eher kein Gewohnheitstäter und ich vermute mal, daß er in den nächsten Tagen ein echtes Bild einstellen wrd.

Trotzdem ist es nicht in Ordnung, aber es scheint sich wenigstens um ein seriöses Angebot zu handeln. Mir sind auf meiner Suche schon mehrere Angebote begegnet, die komplett aus zusammengeklauten Bildern bestanden. Da war dann der eigentliche Bildmittelpunkt die Freundin oder der Hund und nicht das Auto, das es wahrscheinlich nie gab.
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon SwaY » 04.05.2013 10:48

Al Jaffee hat geschrieben:
bei einem gewerblichen Anbieter würde ich pers. da abmahnen und Nutzungsgebühr verlangen, außerdem Nutzung untersagen

Ich bin nahe dran.
Was mich (noch) davon abhält ist die Frage ob es den Stress für mich wert ist.


da du die Beweise sowieso schon gesichert hast würde ich einfach mal eine sachliche Mail schicken in der du schilderst, dass du Screenshots angefertigt und Zeugen für die widerrechtliche Verwendung hast.
Desweiteren forderst du sie auf das Bild umgehend aus Ihrer Anzeige zu entfernen und eine Nutzungsentschädigung in Höhe von xx Euro zu bezahlen.
Sollten Sie deiner Forderung nicht nachkommen behältst du dir rechtliche Schritte vor.
Außerdem würd ich mal nach einer Vorlage für eine Unterlassungserklärung suchen und beifügen oder selbst aufsetzen.

Da sowas kaum eine Rechtsschutz abdeckt gehe ich davon aus, dass du erstmal in Vorleistung gehen müsstest. Daher würde ich es erst einmal persönlich probieren.
Den Betrag für die Entschädigung entsprechend niedriger ansetzen, auch als Anreiz weitere Kosten für Anwalt und Gericht für den Schuldigen zu vermeiden.

Soweit ist das alles ohne große Arbeit, Stress und Kosten zu erledigen.

Sollten die alle Forderungen abgesehen von der Entschädigung einhalten, kannst du immer noch entscheiden ob du das weiter verfolgen möchtest.
Wenn sie sich weigern würde ich es definitiv weiter verfolgen und einem Anwalt übergeben.
Ich kanns dir leider nicht sicher sagen, aber ich denke für eine widerrechtliche gewerbliche Nutzung kann da leicht ein mittlerer dreistelliger Betrag fällig sein.



das hier steht auch noch im Impressum:

Keine Abmahnung ohne vorherige schriftliche Mitteilung an uns. Sollte der Inhalt unserer Internetseiten gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter (Urheberrecht, etc.) verstoßen, sind wir bestrebt, diese Inhalte nach einer ersten kurzen, schriftlichen und für uns unentgeltlichen Mitteilung sofort zu entfernen. Eine sofortige Inanspruchnahme juristischer Instanzen ist somit nicht notwendig und wird von uns auch nicht forciert werden. Daher weisen wir anwaltliche Kosten, welche aus einer Erstmitteilung entstanden sind, auch in jedem Fall zurück. Sollten uns durch eine daraufhin unumgängliche Anwaltsbeauftragung ebenfalls Kosten entstehen, werden wir Ihnen diese Kosten aufgrund dieser Klausel ebenso in Rechnung stellen.


Aber das schützt ihn vor Strafe nicht, wer so schön auf seine geschützten Werke hinweist und dann wissentlich ein fremdes Bild verwendet und auch noch abändert um ein Wasserzeichen zu entfernen...

Ich würds erst mal auf dem persönlichen Weg probieren und einfach mal 100 Euro fordern...weise ihn ruhig auch auf dein Impressum hin, du bietest ihm die Möglichkeit günstig davon zu kommen und möchtest, wie er auch, unnötige Kosten vermeiden :twisted:
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Bender-1729 » 04.05.2013 11:17

SwaY hat geschrieben:
Al Jaffee hat geschrieben:das hier steht auch noch im Impressum:

Keine Abmahnung ohne vorherige schriftliche Mitteilung an uns. Sollte der Inhalt unserer Internetseiten gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter (Urheberrecht, etc.) verstoßen, sind wir bestrebt, diese Inhalte nach einer ersten kurzen, schriftlichen und für uns unentgeltlichen Mitteilung sofort zu entfernen. Eine sofortige Inanspruchnahme juristischer Instanzen ist somit nicht notwendig und wird von uns auch nicht forciert werden. Daher weisen wir anwaltliche Kosten, welche aus einer Erstmitteilung entstanden sind, auch in jedem Fall zurück. Sollten uns durch eine daraufhin unumgängliche Anwaltsbeauftragung ebenfalls Kosten entstehen, werden wir Ihnen diese Kosten aufgrund dieser Klausel ebenso in Rechnung stellen.


LOL. Das ist wirklich der beste Impressumstext, den ich je gelesen habe. Das geht ja schon fast in die Richtung "Wenn sie mich beim Banküberfall erwischen, dann bitten Sie mich doch erst einmal freundlich, das Geld freiwillig zurückzugeben. Einen Einsatz der Polizei ohne vorheriges Bitten werde ich nicht akzeptieren." :mrgreen:

Ok, dass er darum bittet, dass man ihn vorher kontaktieren soll ist ja verständlich und auch vollkommen legitim, aber der Rest ist wirklich absoluter Schwachsinn. Ich finds übrigens auch ziehmlich dreisst, zumal ein (seriöser) gewerblicher Anbieter sich mit sowas eigentlich auskennen sollte. Eigentlich ...
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon Al Jaffee » 04.05.2013 12:00

@Holger:
War die letzte Stunde mit dem Aufsetzen der Rechnung beschäftigt und habe deshalb jetzt erst deinen Post gelesen.
Vielen Dank für die Ratschläge.

Da das Bild auch in Autoscout genutzt wurde habe ich mir erlaubt 2x50€ + Märchensteuer zu erheben.
Mein Rechtsanwalt findet das moderat. Mal sehen ob das die Autogalerie Duisburg auch so empfindet.

In Zeiten in denen Abmahnanwälte sich goldene Nasen verdienen sollte ein Geschäftsmann vorsichtiger sein.
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon eisi » 04.05.2013 12:31

Servus!

Ich bin jetzt echt überrascht: Ich dachte immer, dass Du einen 2.8er fährst, den Du nie mehr hergeben möchtest. Und nun inserierst Du einen 1.9er für 11.800,-€, und das noch ohne VB :pssst:

Dein Bild zu verwenden ist nicht dreist, nicht frech, sondern höchst unverschämt :idea:

eisi, der denen je 500,-€ in Rechnung gestellt hätte :thumpsup:
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Re: Tweety bei mobile

Beitragvon capefear » 04.05.2013 15:53

Eine nette email an den Hr. Schenk würde ich mir nicht verkneifen können! ;-)

Mich juckt es als Außenstehender schon gewaltig! :mrgreen:
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