Geht Euch das auch so?
Im eingeschwungenen Zustand über die Landstraße cruisen.
Nach einer Kurve hast Du plötzlich eine Anha(e)ufung obige Zeiggenossen vor Dir.
Fahren in 2er oder 3er Reihen, ohne STVO-Beachtung, ohne Beleuchtung, ohne Schutzblech auf der Straße, obwohl unsere Gemeinde sich teuere Fahrradweg leistet.
Aus meiner Kinder- / Jugendzeit (lange ist es her) kann ich mich erinnern, dass die Polizei in solchen Fällen eine monetäre Erinnerung an die Einhaltung der STVO ausgestellt hat.
Einen solchen Zeitgenossen angesprochen, meinte dieser Zeitgenosse, er hätte einen "Sonderausweis" und schwenke eine Karte vor meiner Nase hin und her. Auf meine Bitte, dass ich mir dieser Karte mal genauer ansehen möchte, stecke er die Karte ganz schnell wieder ein und macht sich mit seinem Rädchen vom Acker. (Anm. Radfahrer bekommen Meiers Käthchen nie )
Meine Frage:
Gibt es zweierlei STVOs, eine für diese speziellen Radfahrer und eine für Z3er und andere Verkehrsteilnehmer)?
Gibt es diesen "Sonderausweis" wirklich? Wenn ja, was erlaubt dieser Ausweis?
Habe sich die STVO diesbezüglich geändert?
nachdenklicher Roadmaster