Hallo André!
Zu diesem Thema gab es auch schon viele Beiträge, beachte bitte auch folgendes:
ZZZven hat geschrieben:...die weiße Blinker Diskussion ist so alt, wie das Facelift des Z3 her ist.
Fakt ist, dass nur die originalen Scheinwerfer von BMW verbaut werden dürfen (rein rechtlich). Hintergrund: Die Beleuchtungseinheiten bekommen ein s.g. E-Zertifikat. Das bedeutet es, wurde ein lichttechnisches Gutachten von einer zentralen Prüfstelle erstellt und diese gesamte Baueinheit darf grundsätzlich an dem dafür vorgesehenen Fahrzeug betrieben werden. Du brauchst also, bei Verwundung der originalen Scheinwerfer, nicht einmal eine ABE.
Wird diese E-zertifizierte Baueinheit auch nur im geringsten verändert, so erlicht automatisch das Zertifikat - das Bauteil ist nicht mehr zugelassen und Du verlierst somit auch den Versicherungsschutz für das KFZ. Diese gilt also für das entfernen der Streuscheiben, wie auch deren Ersatz durch transparente.
Fazit: Wer auf der sicheren Seite bleiben möchte, kann leider nur auf die 300,-€ teuren Originale zurückgreifen.
BjörnZ3 hat geschrieben:
Eine bauliche Veränderung von prüfpflichtigen Teilen zieht Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich, somit auch Erlöschen des Versicherungsschutzes. Wiedererlangung nur möglich durch neues lichttechnisches Gutachten, für dessen Kosten man sich auch einen Z4 als Zweitwagen kaufen kann.
Und nicht zuletzt: ob es dem TÜV bei der HU auffällt oder nicht ist vollkommen irrelevant. Dem Sachverständigen, der das Auto nach einem (hoffentlich nicht vorkommenden) Unfall überprüft wird es mit Sicherheit auffallen.
einfach mal zitiert...
Vielen ist es "egal" andere sagen das passt schon... Dennoch sollte man wie immer auf das Rechtliche hinweisen.
Schönen GruZZZ