Styling 23 7,5/ 8,5x17

Technische Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
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Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Der Lipper » 08.06.2024 07:53

Moin Zusammen,
Weiß jemand ob ich den Radsatz eintragen lassen muss?

Viele Grüße
JKF
Der Lipper
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon eisi » 08.06.2024 08:10

Servus!

Du findest hier alle Info´s zu der Felge.
Falls die Einpresstiefen identisch mit den dort hinterlegten Angaben sind, ist eine Eintragung nicht erforderlich; dann wurde diese Felgengröße seitens :bmw: schon mit den entsprechenden Reifengrößen 225/45 und 245/40 homoligiert.

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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon OldsCool » 08.06.2024 08:23

Außer der 7x17-Variante sind sie eintragungsfrei :thumpsup:
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Der Lipper » 08.06.2024 10:43

Gibt es denn irgendetwas schriftliches, was man dem Tüv Onkel vorlegen kann?
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon OldsCool » 08.06.2024 11:04

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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Der Lipper » 08.06.2024 14:53

Für die Styling 23 gibt es da leider nichts.
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon eisi » 08.06.2024 15:17

Servus!

Entscheidend ist nicht der Anhang der Bilder, sondern die Angaben der Felgengröße!

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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Holger_ZZZ » 09.06.2024 12:52

Ich muss intervenieren ;)

Ich war vor einer Woche beim TÜV wegen genau der gleichen felge als mischbereifung am e36 328i.

Man erklärte mir, dass eine werkseitige Freigabe lediglich bedeutet, dass eine technische Überprüfung (Änderungsabnahme) nicht notwendig ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Auflagen wie Lenkanschlagbegrenzer usw...)

Unabhängig davon, müsse jede gefahrene Rad-Reifenkombination auch im Schein eingetragen werden. Selbst die Räder bei Werksauslieferung sind eingetragen.

Die Angabe deckt sich mir Auflage "14" aus dem verlinkten Umrüstkatalog von BMW. Eine Eintragung im Kfz Schein ist erforderlich.

Sobald du andere federn/fahrwerk verbaut hast, ist der Katalog weitestgehend hinfällig. Die kombination zwei Änderungen mit Auswirkungen an der gleichen Stelle (freigängigkeit der Räder z.b.) mündet in einer Einzelabnahme.

Vg und schönen Sonntag
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon OldsCool » 09.06.2024 15:47

Sorry, da bist du wieder an einen Märchenerzähler geraten. Das mit der Eintragung im Schein ist lange schon Geschichte (die Hinweise in den zitierten Quellen entsprechend alt und hinfällig). Im Schein steht meist nur noch eine Größe, z.B. was ab Werk drauf war, oder was Mindestgröße ist. Mehr findet sich in der CoC, oder eben der von mir verlinkten Werksfreigabe.

In Kombination mit Änderungen des Serienzustands ist die Eintragung richtig. Hier wird immer die gesamte Kombination aus Fahrwerk, evtl. Distanzscheiben und Rad-/Reifenkombination eingetragen, da die Abnahme ja nur mit den jeweils montierten Rädern erfolgt, und nicht mit allen möglichen verschiedenen Serienrädern.

Gruß Steffen
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Holger_ZZZ » 09.06.2024 21:17

Tatsächlich kann ich nur wiedergeben was man mir bei den Prüfstellen sagt ;) da ich selbst meine Zweifel hatte bin ich zur Dekra, gleiche Aussage.

Die Prüfer pflegen die Bürokratie ... wenn auf dem wisch drauf steht "allgemeine Betriebserlaubnis " darf man damit fahren ohne Änderung der Papiere und ohne Abnahme, solange die Voraussetzungen erfüllt sind (meist wird der serienmäßige Zustand des Kfz verlangt in der ABE).
Im Umrüstkatalog von bmw steht "werksseitig freigegeben " ein kleiner aber feiner Unterschied. Der Hersteller des Kfz hat diese Rad Reifen Kombination freigegeben, jedoch nicht eine der Prüfstellen. Und jetzt wird es noch bürokratischen und verrückter: hat man sich den Z3 oder einen e36 mit dieser Mischbereifung ab Werk bestellt, war diese natürlich im Schein eingetragen und (das ist viel wichtiger) Teil der ABE des Fahrzeugs. Genau das hat mir der Prüfer dann nämlich auch gezeigt am PC. Bei meiner ABE war eine 7x15 und eine 7x16 felge eingetragen. Nur die 7x16 steht im Schein und da ist es so wie OldsCool sagt, ich hätte die 7x15 ohne Eintragung und Abnahme fahren dürfen, er hätte mir dann netterweise die ABE ausgedruckt. Da ich aber eine 7.5 und 8.5 x17 haben wollte und diese nicht teil der Fahrzeug ABE ist, muss eine Änderung der Papiere vorgenommen werden, da sonst bei einer Kontrolle auch überhaupt nicht nachvollziehbar ist, was es damit auf sich hat.
Es geht also um die spitzfindigkeit ABE vs werkseitiger Freigabe. Da ich das gleich von zwei Prüfstellen gehört habe, war es glaubhaft für mich.

Und noch ein Gedicht: ich wurde mal bei einer Änderungsabnahme abgewiesen, da das vorgelegte Gutachten nicht mehr anerkannt wurde. Der erste Satz lautete: Gutachten zur Erlangung usw... die Überschrift auf diesem Papier lautete jedoch "Prüfbericht " . Prüfberichte dürfen nicht mehr herangezogen werden. Thema erledigt. Auch hiermit bin ich bei zwei Prüfstellen gescheitert. Auch mein Einwand, dass gleich darunter eben steht "Gutachten zur Erlangung....." hat keinen der Prüfer interessiert.

Das ist eben Deutschland. Vielleicht waren die Römer noch schlimmer..... ;)
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