Hallo ,
ich habe noch nie probleme mit Fahrwerks buchsen beim TÜV gehabt , die Frage ist dann auch zu stellen , wie der TÜV ing auf das schmale brett kommt PU buchsen anzuzweifeln die keiner Eintragung bedürfen , im prinzip das gleiche wie bei Domstreben , die wie PU buchsen eintragungsfrei sind .
Solange es kein Verbot gibt und der TÜV offiziell ( damit meine ich nicht diesen einen Prüfer sondern den TÜV ) keine TÜV Prüfung des vom Hersteller geliefeten Teile verlangt , muss ich leider schreiben das ich dann diesen Prüfer für nicht Kompetent halten muss, das gibts leider auch , oder man hat eine interne vorgabe eine HU durchfall quote zu erreichen
Wenn ein Prüfer eine ABE für Teile verlangt die Eintragungsfrei sind, dann sollte man ihm leider das Leben auch etwas versüsssen, mit der Bitte die Grundlage dieses Zweifels zu benennen, damit man weiss auf was er sich stützt , damit man Ihm fachlich nach rücksprache z.B. des H
erstellers, einen widerspruch vormulieren kann, das nächste wäre sich mit dem Hersteller ggf auch VDAT beraten und evtl mal Schritte zur überprüfung der Fachlichen Fähigkeit anzuschieben ...
Falls ein Prüfer so drauf ist bei einer HU , ist es ratsam sich einen andere Tüv stelle zu suchen , denn der will dann vielleicht auch das man das man kein Bluetooth Freisprech radio einbaut weils nicht geprüft ist.......
Dann dürfte man auch keine Stossdämpfer abweichend vom OE dämpfer einbauen da diese ja auch nicht Eintragungs pflichtig sind , aber ggf von der Kennlinie, Qualität etc vom original abweichen, da könnte ja das gehäuse brechen
Das gleiche gilt für radschrauben .......
Ich würde auch nicht an jeder stelle PU einbauen , und noch weniger starre ALU oder Uniballager, das brauch man auf der Strasse nicht , mit 80 shore sind die PU lager auch nur wenig steifer wie oe , Pu ist in der regel weniger alterungsanfällig wie Gummiteile