Schaut nicht schlecht aus, aber ich gebe zu bedenken:
Wird beim schraegen Einbau anstelle der Nebelscheinwerfer auch noch die vorgeschriebene Mindesthoehe von 250mm ueber Grund eingehalten?
Selbst bei horizontalem Einbau weit oben in den NL Schaechten sind die 250mm meiner Meinung nach nicht einzuhalten.
Bedenken geaeussert, ohne eine Messmoeglichkeit am Schreibtisch zu haben...

Ergaenzung:
Eine Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit genehmigten Tagfahrleuchten ist möglich; folgende Anforderungen an Tagfahrleuchten werden mit der ECE-R 87 festgeschrieben:
- Die Farbe des Lichts der Tagfahrleuchten muss weiß sein.
- Die Lichtstärke muss bei jeder Leuchte mindestens 400 cd (cd = Candela, die Basiseinheit der Lichtstärke) betragen; sie darf 1.200 cd nicht überschreiten.
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Die Größe der leuchtenden Fläche muss mindestens 25 cm² und nicht mehr als 200 cm²
betragen.
- Das Leuchtenglas muss mit dem Kennbuchstaben RL (Running Light) gekennzeichnet sein; Tagfahrleuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht zulässig und sollten aus diesem Grund nicht nachgerüstet werden.
Montageort: Fahrzeugfront
- Tagfahrleuchten müssen sich automatisch einschalten, wenn die Zündung eingeschaltet beziehungsweise der Motor angelassen wird.
Es muss möglich sein, die Tagfahrleuchten manuell ein- und auszuschalten.
- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichts automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Standlicht, den Nebelscheinwerfern oder dem Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
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Der Abstand vom Boden muss mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm
betragen.
- Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 600 mm betragen.
- Der Abstand zwischen den Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrleuchten darf nicht mehr als 400 mm betragen.
Quelle:
http://www.idk-hannover.de/kfz/attachments/348_Tagfahrlicht_Kurzinfo_ZDK.pdf