Technische Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
(Reifen, Felgen, Federn, Dämpfer, Domstrebe, Bremsen, Achse, Lenkung, Lack, Beleuchtung, Verdeck, Hardtop, Tank, usw.)
Forumsregeln
Off-Topic sollte in den Fachforen vermieden werden.
- ID: 19685
- Beobachter: 1
- Lesezeichen: 0
- Zugriffe: 610
von pat.zet » 03.12.2011 10:54
@ Luzi ,
Der Tüer ist sicher kein wichtigtuer sondern sichert seine existenz so das ihm keiner an den karren fahren kann !
Also schreib nicht so einen mist !
Auszug aus dem OE BMW URK :
"Auflagen für die Rad-/Reifenkombinationen der Modellreihe 3 (E36)
Nach § 36, Abs. 9, Pkt. 3.1 bestehen keine Bedenken gegen den Ersatz von VR- und ZR-Reifen
durch W-, oder Y-Reifen. Eine Änderung der Kfz-Papiere nach § 27, Abs. 1 ist n i c h t erforderlich!
Achtung! Bei Verwendung werkseitig nicht freigegebener Mischbereifungen (Vorder- und Hinterachse
mit verschiedenen Reifengrößen) ist eine Fehlfunktion von ABS/ASC möglich - Unfallgefahr! "
Das ist ein grund warum der TÜV da eine unterlage haben möchte !
Sicherlich könnte der TÜV in seiner datenbank nachschauen .....
aber wenn ich eine Reifenkombi auf mein auto bauen möchte habe ich z. B. ein rad ga wo diese kombi mit der Felgenbreite eingetragen ist , so das der Tüv dies als technisch schon mal geprüft nach schauen kann , dann gibt s auch kein problem , organisation ist bei einem selbst gefragt , der Te hats ja auch geschafft die reifen drauf bauen zu lassen ( vielleicht auch ohne drüber nach zu denken , wir leben nun mal in büro deutschland) !.......
gruß pat
-
pat.zet
- Benutzer
-
















-
- Alter: 54
- Beiträge: 2889
- Themen: 58
- Bilder: 19
- Registriert: 21.01.2009 21:15
- Wohnort: Kreis Offenbach
-
Z3 roadster 2.0 (03/1999)
-

-
Z3 coupe 2.8 (11/1998)
-

-

Zurück zu Technik Fahrwerk/Karosserie
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bytespider [Bot], ClaudeBot [Bot] und 5 Gäste