Foreveryoung hat geschrieben:Ich habe jetzt gelesen das lackierte Scheinwerfer vom TÜV eingetragen werden müssen.
Stimmt das?
Naja, grundsätzlich ist die rechtslage unmissversändlich... weder Polieren noch Lackieren von beleutungsanlagen ist erlaubt... und ich meine das haben wir auch in diesem Forum schon diskutiert...
Solche videos in denen suggeriert wird wie einfach doch scheinferfer Lackiert werden können finde ich persönlich auch fast grob fahrlässig, aber das ist nur meine persönliche meinung.
Auch nur meine persönliche meinung ist das durchaus positive effekte erzielt werden können, vorrausgesetzt man weiss was man(n) da eigendlich tut.
Und da sind wir dann beim: "merkt das überhaubt jemand?" ... Nein Vermutlich nicht, das macht es aber nicht weniger Illegal, muss also jeder für sich verantworten was er da tut.
Im worst case habe ich durch das Polieren oder lackieren die scheibe so verändeet das sie tatsächlich den gegenvekehr blendet, das ist nicht mal schwierig, zu lange poliert und stellenweise zu heiß geworden, schon verändert sich das vom hersteller definierte abstrahlverhalten... beim lackieren unterschiedliche schichtdicken, oder sogar läufer und die müssen nichtmal mit blossem Auge erkennbar sein... das selbe... es KANN blenden.
Nun ist es natürlich ein langer weg von polierten scheinwerfern, den gegenverkehr so zu blenden das der deswegen einen unfall baut und der dann auch noch über einen gutachter beweist das meine scheinwerfer manipuliert sind....
Ich weiss es natürlich nicht aber ich glaube es gibt nicht einen Fall in denen polierte scheinwerfer als unfallursache überführt worden wären
Schlimmer sind da die china H4 LED einsätze bzw Xenon nachrüstungen... Die sind mit recht verboten.. aber anderes thema...
Also, aufarbeiten... kann man machen, meistens wird es sogar besser als vorher, bleibt aber illegal....
