Missverständnis Mit "M-Felgen" sind keine beliebigen M(otorsport)-Felgen, sondern tatsächlich die besonderen Felgen des M-Roadsters gemeint. Diese sind aufgrund der geringen Einpresstiefe an der Hinterachse nicht für die normalen Roadster/Coupés geeignet. Aber auch hier gilt: Geht nicht gibt's nicht... Wenn durch Karosseriearbeiten (verbreitern) eine Abdeckung der Reifen sichergestellt wird und nichts schleift, könnte auch das abgenommen und eingetragen werden... Das wäre aber schon mit erheblichem Aufwand verbunden, für die alles andere als erstrebenswerte Optik der "M-Felgen"
Gruß Steffen