Ausgerissene Dome bei M3 Domlager (3.2) sind ein bekanntes Problem. Kommt vor allem in Verbindung mit Domstreben vor und wenn man auf die Versteifungsplatte verzichtet. Passiert aber auch ohne Domstrebe i.d.R. auch nur dann, wenn die Versteifungsplatte nicht verbaut wurde.
Bei einem Cabrio würde ich, auch bei Verwendung der normalen Domlager, immer die Versteifungsplatte nachrüsten, wenn eine Domstrebe verbaut wird. Das geht mit den heute üblichen Aludomlagern (was ziemlicher Mist ist) aber nicht...die Thematik Stehbolzen wurde ja an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert.
Was auch klar sein dürfte, eine Domstrebe die sich an drei Punkten abstützt, verteilt die Kraft gleichmäßiger. Daher bin ich kein Freund der Streben mit nur zwei Aufnahmepunkten.
Die Thematik Eigenkonstruktion und Eintragung hatten wir vor kurzem auch hier im Forum. Laut DEKRA und TÜV sind Eigenkonstruktionen nicht zulässig bzw müssen per Einzelabnahme eingetragen werden. Auch Abflexen und Schweißen fallen darunter. Per se ist eine Domstrebe auch nicht eintragungsfrei, im Prinzip muss es so gehandhabt werden wie bei Wiechers, die Streben haben eine Seriennummer und sind einem Fahrzeugtyp zugeordnet, z.B. "e36 Limo/Coupe/Cabrio m40 und m43 Motoren" ggf +/- Baujahr. Idealerweise ist sowohl die Seriennummer als auch die Typenzuordnung auf der Strebe nochmals gekennzeichnet. Wird die Strebe dann an einem solchen Fahrzeug verbaut, ist sie eintragungsfrei und bedarf keiner weiteren Papiere wie ABE oder Muster-Gutachten, aber eben nur dann (streng genommen). Der TÜV aber natürlich auch die Polizei, können bei Verwendung einer "Billigstrebe" hier beanstanden. Das kommt auch immer wieder vor. Mir selbst ist es so ergangen, dass bei der HU sogar die
Wiechers Strebe beanstandet wurde, ein Blick ins Internet (vor Ort) brachte schnell Klarheit und die Sache war in einer Minute aus der Welt, aber natürlich darf ein solches Bauteil vom TÜV/DEKRA überprüft werden.
Am Ende des Tages muss ja jeder selbst wissen was er macht, man sollte sich nicht immer in Sicherheit wiegen, wenn es heißt "Domstreben müssen nicht eingetragen werden", das heißt noch lange nicht, dass man tun und lassen kann was man will - wie sollte es in D auch anders sein. Da wir uns hier ja fachlich austauschen, habe ich nun auch meine zwei Cent dazu gegeben, nicht mehr.