Ich war heute beim Tüv und hab mich informiert und einen Termin gemacht...
Mit dem Gewindefahrwerk siehts so aus, dass der Tüv es wohl unterschiedlich macht!
Also dass das Gewindefahrwerk verstellbar ist, laut beigefügtem Gutachten/Bedinungsanleitung. Oder eben nicht.
Bei mir müssen auf alle Fälle die Felgen gezeigt werden und dann wird das Fahrwerk mit Platten und Winter + Sommerräder eingetragen und darf im Sollbereich verstellt werden!
Lg