AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon klein170478 » 19.09.2012 09:54

von bis ist der Einstellwert eines GW Fahrwerks.
Bei der Tüvabnahme wird die höhe eingetragen, nachträglich darf man zwar höher drehen aber nicht tiefer als die Eintragung.
Daher immer Tip: 15", 16" Winterreifen. Komplett runter drehen wie zulässig ist, und eintragen. Dann kann mit Sommerpuschen gut eingestellt werden.
klein170478
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon Hessenspotter » 27.09.2012 19:30

Hallo Klein170478,

das ist leider in Denkfehler. Mit dem montieren der Sommerpuschen wird eine erneute Eintragung fällig, wenn nicht etwas anderes im der ABE der Räder und des Fahrwerkes steht. So kommt man halt leicht auf 2-3 Seiten Fahrzeugschein :D.
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon klein170478 » 28.09.2012 10:05

Hessenspotter hat geschrieben:Hallo Klein170478,

das ist leider in Denkfehler. Mit dem montieren der Sommerpuschen wird eine erneute Eintragung fällig, wenn nicht etwas anderes im der ABE der Räder und des Fahrwerkes steht. So kommt man halt leicht auf 2-3 Seiten Fahrzeugschein :D.


nee.... wenn die Sommerreifen bereits eingetragen sind passt das, Ich dreh das GW wieder höher bis es mit den Sommerreifen passt und gut.
ich habe 3 seiten Fahrzeugschein. Fahrwerk, Lenkrad etc alles eingetragen. Jedoch nicht in verbindung mit einer Felgensorte. Da diese aber auch eingetragen sind geht das ohne probleme.

Wie gesagt Fahrzeughöhe darf nach oben abweichen aber nie tiefer als eintragung.
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon ecki40 » 29.09.2012 09:32

Oder mann hat immer den passenden Zollstock im Wagen.... :oops:
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon Schalli » 01.10.2012 15:12

[quote="klein170478]nee.... wenn die Sommerreifen bereits eingetragen sind passt das, Ich dreh das GW wieder höher bis es mit den Sommerreifen passt und gut.
ich habe 3 seiten Fahrzeugschein. Fahrwerk, Lenkrad etc alles eingetragen. Jedoch nicht in verbindung mit einer Felgensorte. Da diese aber auch eingetragen sind geht das ohne probleme.[quote]

Hallo,

also ich jedem Teilegutachten steht doch, dass Teil X nur in Vernbindung mit den Serien-Fahrwerksteilen gültig ist. Sobald an dieser Baugruppe etwas geändert wird, muss es einzeln abgenommen werden.

Ich hatte vorher auch einen 3-Seiten-Fahrzeugschein mit den unterschiedlichsten Räderkombinationen. Da wurde alles (!) rausgestrichen, selbst die Serienbereifung, da diese nicht mehr mit dem neuen Fahrwerk zugelassen ist. Ebenso wird auch nur eine bestimmte Felgen bzw. Herstellersorte zum Fahrwerk eingetragen. Bei der Abnahme werden dann zusätzlich noch Fotos von den Komponenten geschossen und in Köln archviert.
Auch wenn das alles total behämmert ist - es lässt sich leider alles in den jeweiligen Gutachten und Bestimmungen des TÜVs nachlesen.

Wenn Dein Prüfer Deine alten Kombinationen nicht entfernt hat, dann ist es einfach nur Glück, aber auf keinen Fall die Regel. Nur was ist, wenn mal die archivierten Daten aus Köln abgerufen werden sollten und es finden sich keine Nachweise über die korrekte Eintragung, kann ich Dir nicht sagen.

Auch dass man hinterher noch die Höhe ändern kann, höre ich zum ersten mal. Im Schein steht ein Wert und wenn sich dieser ändert, muss alles bürokratisch korrekt festgehalten werden. :wink:
Vor ein paar Jahren noch hat der Prüfer jeweils einen Schweißpunkt auf die Gewindemuttern gesetzt (oder gekörnt), eben damit man hinterher nicht mehr dran rumdreht....

Gruß
David
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon drbest » 01.10.2012 16:26

Schalli hat geschrieben:... Im Schein steht ein Wert und wenn sich dieser ändert, muss alles bürokratisch korrekt festgehalten werden. :wink:


genau so ist es bei mir. Abstand Kotflügel zu Radmitte vorne und hinten sind im Schein eingetragen.
Ebenso steht da Fahrwerk XY in Kombination mit Felgen XY und zusätzlich Distanzscheiben von Hersteller XY Dicke XXmm vorne und hinten.
Die Eintragung lässt keinen Spielraum...
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon klein170478 » 18.10.2012 12:49

es kommt auf den Hersteller und das Gutachten an.

bei Bilstein z.b. steht geschrieben das nach Eintragung ein Speilraum vom 15mm zulässig ist

Bei Abnahme auf dem Zettel steht alles beschrieben. Lässt man das aber nachträglich im Fahrzeugschein und Brief übertragen habe ich die Erfahrung gemacht das die Fahrzeughöhe nicht angepasst wird. Bei mir steht nur H&R GW Fahrwerk mit Typenbezeichnung etc. Auch keine Bindung an Rädern etc.
Ich kann also beliebig einstellen, Räder wecheln was ich seit 2005 schon machen. Tüv, Kontrollen etc bisher NIE Probleme.
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon Gabriel0203 » 23.08.2013 09:15

Hallo,
nutze mal dieses ältere Thema für mich...

Hab in meinen 2,8er von 98 ein AP-Gewindefahrwerk zusammen mit BBS CH015 und BBS CH018
mit 8 1/2x18H2 ET35 225/40 vorne
und 10x18H2 ET40 255/35 hinten verbaut, zusätzlich noch vorne die Distanzscheiben für den nötigen abstand zum Federbein.
Jetzt wollte ich dies alles eintragen lassen, muss ja eine Vollabnahme nach §§ 21 bzw 19(2) StVZO sein.

Probleme: Achsvermessung wurde nach BMW Standarddaten gemacht, diese beinhaltet 17 Zoll Felgen, hat der Prüfer nicht akzeptiert,
Sturz ausserhalb der Toleranz, entweder in die Toleranz bekommen, oder vom Reifenhersteller ein Unbedenklichkeitsgutachten einholen,
wegen der stark einseitigen abnutzung...
Hab mal AP angeschrieben wegen deren Erfahrung, kam ebenfalls nur, dass das nach Herstellerstandard vermessen werden muss..
Zusätzlich muss der Z vorne höher geschraubt werden und hinten die Innenkanten umlegen, was ja das kleinere Problem ist...

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht bezüglich Eintragung und Achsvermessung???

Danke schonmal...
Gruß, Gabriel
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon joe612 » 23.08.2013 10:15

Noch nie gehört oder erlebt dass bei einer fahrwerkseintragung die fahrwerkseinstellung überprüft wurde. Außerdem Kann man an der ha ja sowieso nix einstellen.

Geprüft wurde bei mir bislang immer:

Freigängigkeit der Räder
Mindesthöhe fester/weicher Fahrzeugteile 8/10cm circa
Mindesthöhe Scheinwerfer Austrittskante

Das war's.
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Re: AP GW-Fahrwerk Problem bei der Eintragung

Beitragvon dd3ji » 23.08.2013 14:37

dem Jjoe612 schliesse ich mich an.....noch nie bei keinem Fahrzeug ein Achsvermessungsprotokoll
vorlegen müssen.....

Fahr zu einem anderen TÜV oder DEKRA....

73 de Frank
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