[quote="klein170478]nee.... wenn die Sommerreifen bereits eingetragen sind passt das, Ich dreh das GW wieder höher bis es mit den Sommerreifen passt und gut.
ich habe 3 seiten Fahrzeugschein. Fahrwerk, Lenkrad etc alles eingetragen. Jedoch nicht in verbindung mit einer Felgensorte. Da diese aber auch eingetragen sind geht das ohne probleme.[quote]
Hallo,
also ich jedem Teilegutachten steht doch, dass Teil X nur in Vernbindung mit den Serien-Fahrwerksteilen gültig ist. Sobald an dieser Baugruppe etwas geändert wird, muss es einzeln abgenommen werden.
Ich hatte vorher auch einen 3-Seiten-Fahrzeugschein mit den unterschiedlichsten Räderkombinationen. Da wurde alles (!) rausgestrichen, selbst die Serienbereifung, da diese nicht mehr mit dem neuen Fahrwerk zugelassen ist. Ebenso wird auch nur eine bestimmte Felgen bzw. Herstellersorte zum Fahrwerk eingetragen. Bei der Abnahme werden dann zusätzlich noch Fotos von den Komponenten geschossen und in Köln archviert.
Auch wenn das alles total behämmert ist - es lässt sich leider alles in den jeweiligen Gutachten und Bestimmungen des TÜVs nachlesen.
Wenn Dein Prüfer Deine alten Kombinationen nicht entfernt hat, dann ist es einfach nur Glück, aber auf keinen Fall die Regel. Nur was ist, wenn mal die archivierten Daten aus Köln abgerufen werden sollten und es finden sich keine Nachweise über die korrekte Eintragung, kann ich Dir nicht sagen.
Auch dass man hinterher noch die Höhe ändern kann, höre ich zum ersten mal. Im Schein steht ein Wert und wenn sich dieser ändert, muss alles bürokratisch korrekt festgehalten werden.
Vor ein paar Jahren noch hat der Prüfer jeweils einen Schweißpunkt auf die Gewindemuttern gesetzt (oder gekörnt), eben damit man hinterher nicht mehr dran rumdreht....
Gruß
David