Servus!
Toddy75 hat geschrieben:Gemäß Teileliste sind beide Versionen an den Vierzylindern verbaut worden (Ausstattungsvariante) und wurden somit auch unter einer EG Typgenehmigung beim
KBA homologisiert (da hat eisi Recht). Dadurch ist eine Umrüstung mit Originalteilen nicht abnahmepflichtig.
Manchmal ist es es von Vorteil, wenn man in den 70/80ern in die Materie hineingewachsen ist.
Ich bin von je her
-affin und seit ´83 mit über 3 Dutzend Fahrzeugen aus dem Hause technisch vertraut und unterwegs gewesen.
Umgebaut habe ich auch drei Modelle (E21 323i, E34 518i Touring und den Z3 2.8 ) mit fast allen möglichen technischen Änderungen einschl. Motoren (von M20 Serie auf M20
Hartge / von M40 4- auf M30 6-Zylinder / von M52B28 auf Kompressor), Bremsen, AGA, etc. alles mit Eintragungen, also richtig legal.
Und dann hat man das Backroundwissen
Ach ja, eine Ausbildung nach dem KfSachvG habe ich auch durchlaufen... lang ist´s her, aber es hat was gebracht.
eisi