ok, habe heute Nacht den wichtigsten Link vergessen (ECE- Richtlinie R48):
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,14 ... riften.htm
EU-Regelungen stehen ja ueber den nationalen Regelungen wie die StVZO.
Wenn man bei Google nach "Seitenblinker Pflicht" sucht, dann stoesst man auf sehr viele Beitraege. Hauptsaechlich bei unseren Freunden der Marke Volkswagen, Opel und einiger asiatischen Marken.
Gruende fuer das Entfernen der Seitenblinker kann ich nicht nachvollziehen. Vermutlich bin ich 20 Jahre zu alt.
Folgendes Zitat eines aaS (amtlich anerkannter Sachverstaendiger) ueberzeugt mich dabei am meisten:
Nur soviel: Ein M1- Fahrzeug ( PKW bis 3,5 to und max.9 Sitzplätzen), welches eine EG-Typgenehmigung hat( ab 96), MUSS die Anbauvorschriften der ECE R 48 erfüllen. Und diese sagt aus, dass Seitenblinker VORGESCHRIEBEN SIND!!!
Und dass diese in (min.) einem Winkel von 5° bis 60 ° zur Fahrzeuglängsachse nach hinten sichtbar sein müssen.
Anmerkung von mir:
M1 = EU-Fahrzeugklasse, Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. (gemäß Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. 2001/116/EG).
Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der KBA-Statistik, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen ("Pkw offen" und "Pkw geschlossen") zugeordnet
Gruss Toni