Styling 23 7,5/ 8,5x17

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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Der Lipper » 15.06.2024 20:01

Ist das alles kompliziert….
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Mach2.8 » 16.06.2024 11:27

Nicht unbedingt.
Hast du eine Werkstatt, in die du den ZZZ regelmäßig bringst und bietet die Abnahmen an, dann frag doch da mal an, ob die im Zusammenhang mit einer Abnahme auch Eintragungen durchführen.
So hab ich das mit den Distanzen zu meinen Alpina Felgen auch gemacht.
Zum TÜV Termin zusätzlich die Eintragung. Hat dann nicht viel mehr gekostet. Die DEKRA hat das Zusatzblatt ausgestellt.
Im Schein wird ja nix mehr eingetragen. Gibt ein DIN A4 Zusatzblatt.

Als Alternative würde ich die Anbieter von GTÜ-Dekra-usw mal anfragen. Mit den hier gezeigten BMW Freigabenblätter persönlich vorbeigehen und freundlich nachfragen.
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Zetti28 » 16.06.2024 19:14

Holger_ZZZ hat geschrieben:[...] Und jetzt wird es noch bürokratischen und verrückter: hat man sich den Z3 oder einen e36 mit dieser Mischbereifung ab Werk bestellt, war diese natürlich im Schein eingetragen und (das ist viel wichtiger) Teil der ABE des Fahrzeugs. Genau das hat mir der Prüfer dann nämlich auch gezeigt am PC. [...]


Diese pauschale Aussage ist so nicht korrekt, genauso wenig wie das eine Prüfstelle im Falle eine Abnahme deine Räder "freigeben" würde.

Ich hab z.B. die 17er Misch nicht im Fahrzeugschein, handelt sich auch nicht um Übertragungsfehler aus früheren, und ist aber ab Werk drauf.

Im deinem Fahrzeugschein steht auch nicht, welche AGA und welche Federn BMW dir ab Werk verbaut hat. Beides hat auch nichtmal e-Nummer drauf. Und das würde entsprechend der selbst-zusammen-gereimten Meinung deiner Prüfstelle bedeuten, dass dies eingetragen sein müsste, weil ja nicht im Schein.

Anstelle dir einen ABE-Floh ins Ohr zu setzen, hätte er mal besser das buzzword CoC in den Ram geworfen.

Wechsel einfach die Prüfstelle, das bringt sonst nichts.
Und anstelle solchen Experten dein Geld zu geben, order dir besser deine CoC bei BMW nach, und guck was bei Punkt 52 steht. Wenn dort tatsächlich die 225/245 Kombi nicht drin steht, dann musst du auch wirklich was eintragen. Wobei du dann zuerst mit BMW sprechen solltest, weil sofern ab Werk geordert und ausgeliefert, wird/muss es drin stehen.
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Mach2.8 » 16.06.2024 23:15

Mein 2,8er hat im Schein die 225/50/16 v+h stehen. Sonst nichts - original.

Bei Zulassung 11.12.1997 wurden die Alpina 8 und 9x17 ET46 mit 235 und 265er, dazu die AEZ 8x17ET34 mit Reifenangabe 225/45/17 im Schein eingetragen.
Die AEZ Felgen haben laut Teilegutachten eine Zulassung für 225/45 und 235/45 jeweils rundum. Das steht aber nicht im Schein. Nur der Zusatz: Ohne Schneeketten.

Die DEKRA hat dann auf einem extra Datenblatt die Alpina mit 225/45 und 245/40 mit den Distanzen 10mm und 20mm eingetragen.
Da es die 265/40/17 nicht mehr gibt, hat Alpina ein neues Teilegutachten zum runterladen.
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Holger_ZZZ » 17.06.2024 16:53

@Zetti28:
Habe keine Aussage getroffen, dass die Prüfstellen Freigaben für die Räder erteilen. Das Werk hat eine Freigabe erteilt, das bezieht sich auf technisch mögliche Rad/Reifenkombinationen (in unserer Diskussionsrunde hier). Das entspricht weder einer ABE noch einer technischen Abnahme durch eine Prüfstelle. So habe ich das gemeint.

Er hat die Fahrzeug ABE abgefragt, damit gelangt er zur CoC, wie beschriebenen, es kam die 7x16 und 7x15 Felge zum Vorschein, somit entsprach die 7.5 und 8.5x17 weder der EWG Konformitätsbescheinigung noch der damals (vor 1996) üblichen Fahrzeug ABE. Das haben mir zwei Prüfstellen bestätigt, vermutlich weil sie genau den "Workflow " den du vorgeschlagen hast (über die CoC) abgearbeitet haben. Somit stehst du mit leeren Händen da, wenn man die Rad Reifenkombination ohne Abnahme fährt und in eine Kontrolle gerät. Denn nirgendwo tritt diese in Erscheinung (Kein Eintrag im Schein, nicht in der ABE / CoC hinterlegt).

Wenn du dir übrigens einen neuen Felgensatz bei einem der großen Onlineportale bestellst und dort steht "passend und eintragungsfrei" liegt dem Teil dennoch ein Gutachten oder eine ABE bei, zumindest war das bei meinen vier Borbet noch im März 2024 so ;)
Man muss dann nur dieses Gutachten/ABE mitführen, weiter keine Abnahme oder Eintragung. Sofern die Auflagen erfüllt sind, was meist bedeutet: Serienzustand des Kfz. Das kennen glaube ich viele auch von ihren Winterradsätzen bei den Alltagsautos.

Wenn der Themenersteller in seiner CoC die Mischbereifung drin hat, hat er Glück. Diese muss er dann mitführen. Wird seit 1996 den BMW beim Neuwagenkauf beigelegt. Ansonsten neue bestellen beim BMW. Steht die Mischbereifung nicht in der CoC, wird er an einer Eintragung nicht vorbeikommen.

Zu deiner Aussage mit den Fahrzeugteilen: jedes Teil, Feder, Stabi, Gummibuchse usw hat eine Teilenummer. Im einzelnen muss dafür kein Gutachten erstellt werden, nur im Gesamten für das Fahrzeug. I.d.R. werden zwei baugleiche Exemplare vorgeführt um eine Typengenehmigung zu bekommen. Damit wird bestätigt, dass gesetzliche Standards eingehalten werden und das Fahrzeug im Geltungsbereich (z.B. EU) eine allgemeine Betriebserlaubnis erhält. Ob deine Federn alle 10.000km brechen, die Kolbenringe verkoken und Motorschäden entstehen, ist ein Problem für den Hersteller, nicht für die Prüfstelle. Somit ist klar, daß die Einzelteile keine Abnahme benötigen, sondern nur das gesamte Fahrzeug (mit ein paar wenigen Ausnahmen wie z.B. Scheinwerfer).
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Zetti28 » 17.06.2024 19:36

Holger_ZZZ hat geschrieben:Zu deiner Aussage mit den Fahrzeugteilen: [..]


Das war ein Beispiel, um zu zeigen, wie absurd die Prüfstellen-Interpretation bezüglich des Fahrzeugscheins ist.

Du warst bei zwei Prüfstellen, die die CoC von BMW für deinen Z3 einsehen konnten?
Das wäre mir neu, dass soetwas digitialisiert in zugreifbaren Datenbanken für Prüfstellen vorliegt.

Holger_ZZZ hat geschrieben:Wenn du dir übrigens einen neuen Felgensatz bei einem der großen Onlineportale bestellst und dort steht "passend und eintragungsfrei" liegt dem Teil dennoch ein Gutachten oder eine ABE bei, zumindest war das bei meinen vier Borbet noch im März 2024 so ;)
Man muss dann nur dieses Gutachten/ABE mitführen, weiter keine Abnahme oder Eintragung. Sofern die Auflagen erfüllt sind, was meist bedeutet: Serienzustand des Kfz. Das kennen glaube ich viele auch von ihren Winterradsätzen bei den Alltagsautos.


:?:
Was auch immer ein Onlineportal im Werbetext verspricht, es zählt der Inhalt des Gutachtens bzw. der ABE.

Und ein Felgen-Gutachten entspricht nicht einer ABE, dementsprechend ist die Aussage falsch, dass du dieses (*Gutachten) nur mitführen musst und keine Abnahme oder Eintragung notwendig sei.
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon Holger_ZZZ » 17.06.2024 21:30

Am Z3 hab ich da wenig Kummer, da vieles verändert wurde, mündet das immer in einer Einzelabnahme - daher sind diese Sprüche "passend und eintragungsfrei " für mich irrelevant.

An meinem völlig im Auslieferungszustand befindlichen Alltagsauto hingegen nicht. Dort nimmt man entweder (als Beispiel) winterräder in der eingetragenen Größe oder eben solche die als "passend und eintragungsfrei " beworben werden. Papiere musste ich da nie korrigieren lassen, aber die ABE hatte ich dabei. Steht dann auch so in der entsprechenden ABE.

Der Umrüstkatalog entspricht jedoch weder einem Teilegutachten noch einer ABE.

Ich hatte letztes Jahr eine "Vollabnahme" mit einem weiteren Fahrzeug - laut TÜV können Sie den vollständigen Umfang der Fahrzeug Betriebserlaubnis, welche in deinem Kfz Schein steht, einsehen. Da stehen hunderte Dinge drin...Achslasten, Anhängelasten, Spurweite minimal/maximal.
Bei der Sache mit der Eintragung der Mischbereifung am e36 hat er es mit gezeigt. Der tippt die Fahrzeug ABE ein, sucht sich in seiner Software das Kapitel Reifen/Räder raus und hat mir sofort gezeigt, dass eben nur zwei Größen hinterlegt sind, nicht jedoch meine gewünschte styling 23 Mischbereifung. Der Umrüstkatalog hat ihn recht wenig interessiert(wo ja drin steht "werksseitig freigegeben ") gelesen hat er das schon. Das Fahrzeug hat ihn auch erst mal nicht interessiert, weil für ihn klar war, dass es damit eine Änderungsabnahme wird und er sich die Sache dann anschaut.

Beim Z3 2.8 VFL ist es möglicherweise nochmal anders gelagert. Ich schätze, dass die Mischbereifung in der ABE /CoC hinterlegt ist. Zudem ist die Reifenkombination sogar im Handbuch aufgeführt und soweit ich mich erinnere, auch dort als freigegeben beschrieben. Das Handbuch ist jedoch auch kein Dokument. Allerdings vermute ich eben, dass die Mischbereifung in der CoC hinterlegt ist.
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon OldsCool » 18.06.2024 07:32

Höchst interessant die Diskussion! Ich bin mir da meiner ursprünglichen, fast selbstverständlichen Meinung nun auch nicht mehr sicher. Fakt ist dass die Mischbereifung definitiv Sonderausstattung war, Serie war maximal 7x16 (außer M, logisch).
Schön wäre wenn dazu mal ein paar Leute in ihre CoC schauen könnten, die eine haben :wink:

Gruß Steffen
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon der_Thomas » 18.06.2024 12:15

Hallo, bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Der Z3 würde auf 16" Gleichbereifung ausgeliefert.
Im (alten) Fahrzeugbrief sind dennoch alle zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen aufgeführt, inkl. 17" Mischbereifung.
In der Zulassungsbescheinigung (Teil 2) ist nur noch die kleinste zulässige Radgröße (16") aufgeführt.
Im CoC sind analog altem Fahrzeugbrief alle zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen aufgeführt, inkl. 17" Mischbereifung.

Ich hoffe, das hilft euch.

Viele Grüße,
Thomas
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Re: Styling 23 7,5/ 8,5x17

Beitragvon eisi » 18.06.2024 12:18

Servus!

Einfach, weils einfacher ist: Bittr ein Bild davon anhängen.

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