@Zetti28:
Habe keine Aussage getroffen, dass die Prüfstellen Freigaben für die Räder erteilen. Das Werk hat eine Freigabe erteilt, das bezieht sich auf technisch mögliche Rad/Reifenkombinationen (in unserer Diskussionsrunde hier). Das entspricht weder einer ABE noch einer technischen Abnahme durch eine Prüfstelle. So habe ich das gemeint.
Er hat die Fahrzeug ABE abgefragt, damit gelangt er zur CoC, wie beschriebenen, es kam die 7x16 und 7x15 Felge zum Vorschein, somit entsprach die 7.5 und 8.5x17 weder der EWG Konformitätsbescheinigung noch der damals (vor 1996) üblichen Fahrzeug ABE. Das haben mir zwei Prüfstellen bestätigt, vermutlich weil sie genau den "Workflow " den du vorgeschlagen hast (über die CoC) abgearbeitet haben. Somit stehst du mit leeren Händen da, wenn man die Rad Reifenkombination ohne Abnahme fährt und in eine Kontrolle gerät. Denn nirgendwo tritt diese in Erscheinung (Kein Eintrag im Schein, nicht in der ABE / CoC hinterlegt).
Wenn du dir übrigens einen neuen Felgensatz bei einem der großen Onlineportale bestellst und dort steht "passend und eintragungsfrei" liegt dem Teil dennoch ein Gutachten oder eine ABE bei, zumindest war das bei meinen vier Borbet noch im März 2024 so
Man muss dann nur dieses Gutachten/ABE mitführen, weiter keine Abnahme oder Eintragung. Sofern die Auflagen erfüllt sind, was meist bedeutet: Serienzustand des Kfz. Das kennen glaube ich viele auch von ihren Winterradsätzen bei den Alltagsautos.
Wenn der Themenersteller in seiner CoC die Mischbereifung drin hat, hat er Glück. Diese muss er dann mitführen. Wird seit 1996 den BMW beim Neuwagenkauf beigelegt. Ansonsten neue bestellen beim BMW. Steht die Mischbereifung nicht in der CoC, wird er an einer Eintragung nicht vorbeikommen.
Zu deiner Aussage mit den Fahrzeugteilen: jedes Teil, Feder, Stabi, Gummibuchse usw hat eine Teilenummer. Im einzelnen muss dafür kein Gutachten erstellt werden, nur im Gesamten für das Fahrzeug. I.d.R. werden zwei baugleiche Exemplare vorgeführt um eine Typengenehmigung zu bekommen. Damit wird bestätigt, dass gesetzliche Standards eingehalten werden und das Fahrzeug im Geltungsbereich (z.B. EU) eine allgemeine Betriebserlaubnis erhält. Ob deine Federn alle 10.000km brechen, die Kolbenringe verkoken und Motorschäden entstehen, ist ein Problem für den Hersteller, nicht für die Prüfstelle. Somit ist klar, daß die Einzelteile keine Abnahme benötigen, sondern nur das gesamte Fahrzeug (mit ein paar wenigen Ausnahmen wie z.B. Scheinwerfer).