Gibt es hier Erfahrungen bzgl. Eintragung/TÜV solcher Räder?
1. Vorraussetzung für die Abnahme an Deinem Fahrzeug und die Eintragung in den Papieren von Felgen ist mindestens ein (Teile-)Gutachten oder besser eine ABE des Herstellers. Das kann z.B. so aussehen
https://data.felge.de/felgen/gutachten/ ... 2,1432.pdf
2. Eine Abnahme an Deinem Fahrzeug ist möglich, wenn im Gutachten das Fahrzeug bereits gelistet ist oder der TÜV anhand der spezifischen Teiledaten im Gutachten erkennt, das die Felgen eine entsprechende Traglast und Bauform aufweisen und in montiertem Zustand die Reifen, Lenkung, Bremsen usw. einwandfrei funktionieren, z.B. auch in verschränktem Fahrzeugzustand oder bei voll eingeschlagenen Rädern im Radhaus.
3. Mit der Abnahme/TÜV Bericht kannst Du dann zur Zulassungsstelle gehen und die Felgen eintragen lassen.
Reparierte Felgen (außer leichte kosmetische Reparaturen wie Nachlackieren oder leichte Oberflächenkratzer glätten) oder selber gebastelte Felgen bzw. Felgen ohne Gutachten/ABE oder Felgenplagiate aus Fernost (z.B. optische Alpinaräderkopien mit zweifelhafter Materialquelle) dürfen laut Kraftfahrtbundesamt nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingebracht/verwendet werden.
https://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php
Gruß Uwe