Ich hab ja immer den Rieger Toni schnitzen lassen!

Aber das war zu E36er Zeiten... laaaaaaang ists her!
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
Clarion hat geschrieben:ok dann mal thx für die antworten!
will jetz nicht dumm dastehen aber was is denn genau zu tun damit original und lippe als ein teil gilt?
Clarion hat geschrieben:@godlikeZ is das ein caterham oder?
GodlikeZ hat geschrieben:Clarion hat geschrieben:ok dann mal thx für die antworten!
will jetz nicht dumm dastehen aber was is denn genau zu tun damit original und lippe als ein teil gilt?
na sie müssen halt miteinander verspachtelt werden.Clarion hat geschrieben:@godlikeZ is das ein caterham oder?
jep.... csr260 - also 260ps auf 575kg d.h. gute 3 sekunden auf 100 :mrgreen:
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