Schon lustig was sich da die lieben VW-Fahrer immer zusammendichten.
Was da steht ist einfach falsch und eine Lüge.
§36 und §36a sind wirklich Paragraphen zur Bereifung aber da ist nichts über Reparatur zu finden. Absatz 5 geht über Gleiskettenfahrzeuge und dass die die Fahrbahn nicht beschädigen dürfen
Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht woher immer alle ihre Informationen haben, dass ab gewissen Geschwindigkeiten nicht mehr Repariert werden darf. Die Reparatur der Lauffläche mit dem von mir gezeigten Pilz der eingeklebt wird und sowohl das Loch ausfüllt als auch die Reifeninnenfläche von innen verschließt ist doch 1A. Und bei höheren Geschwindigkeiten kann ja auch nichts passieren, da 1. das Loch ausgebohrt wird und somit kein Riss mehr da ist der sich fortsetzen kann und 2. der Pilz sich innen ja bei höheren Geschwindigkeiten nur noch fester an den Reifen andrückt und somit das Loch noch fester verschließt. Wasser kann auch nicht zu den empfindlichen Stahlverstärkungen eindringen, da das Loch ja verklebt wird und dieser Kleber höchstwahrscheinlich nicht Wasserlöslich ist.
Ich glaube diese meisten "das kann man nicht reparieren"-Aussagen kommen von geschäftstüchtigen Reifenhändlern. Lieber dem Kunden die 20€ Reparatur ausreden und dafür (meist zwei) neue Reifen für 200€ verkaufen.
Oder - andere Möglichkeit
Die Reifenmenschen sind von ihrer eigenen Arbeit so wenig überzeugt, dass sie nicht garantieren können, dass ihre Arbeit ein halbes Jahr hält.
In beiden Fällen würd ich mir nen anderen Reifenhändler suchen. Gibt ja genug.
EDIT: @bärchen: Ok. Da weißt du mehr als ich. Hab deinen Post erst gelesen als ich schon alles geschrieben hab.