pat.zet hat geschrieben:Es spielt keine Rolle ob er zugelassen ist oder war , es ist ein Bastelobjekt welches mit dem Motor keine gültige FZ ABE hat , weil es einen Motor verbaut hat mit dem es nicht homologiert , oder eingetragen ist .............
Das ist der rechtliche stand .......
Daher ist das mit dem Anwalt eine gute idee, allerdings nur um die rückabwicklung durchzuführen oder eienen sinnvollen nachlass auf den preis , zur rückrüstung auf ABE stand herauszuhandeln .......
Sehe ich wie du. Pat.
Aber eine Rückabwicklung in die Niederlande könnte sich sehr schwierig gestalten. Wenn der niederländische Verkäufer glaubhaft versichert das er von dem Tausch nichts wußte, dann bist du in der Beweisnot. Und den Nachweis zu erbringen dürfte fast unmöglich sein.
Wenn alle Stricke reißen. Glücklicherweise gibt es genug M44 einbaufertig zu kaufen. Auch für kleines Geld.
Rheinberg ist von Büderich nicht so weit weg. Wenn ich dir mit Tipps zur Seite stehen kann, komm mal vorbei. Ich kann besser 5 Minuten reden als 2 Stunden schreiben.