Tach.
Ich stehe nun kurz davor mir ein paar 18" Felgen auf meine Kiste zu packen.
Bislang war es so (weil Reifen nicht eingetragen) ab zum TüV und dann neuen Schein abholen.
Heute ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II nur eine Reifenkombination eingetragen.
Muss ich trotzdem noch zum Tüv oder reicht es wenn ich vom Hersteller eine Bescheingung haben in der die unbedenklichkeit attestiert ist?
Eingetragen wird die Rad Reifen Kombi doch eh nicht...
Bedaaankt