TUNE IT! SAFE - Das KBA informiert Verbraucher

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TUNE IT! SAFE - Das KBA informiert Verbraucher

Beitragvon Toni » 13.02.2006 11:01

Wichtige Verbraucherinformation

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist Deutschlands zentrale Genehmigungsbehörde
für Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Uns geht es nicht um Bürokratie, sondern in Ihrem und im
Interesse aller Verkehrsteilnehmer ausschließlich um ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit
für alle. Die Einhaltung rechtlicher Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugteile zu überwachen,
ist vor diesem Hintergrund eine unserer wichtigsten Aufgaben. Tausende von Genehmigungen
hat das Kraftfahrt-Bundesamt zuverlässigen Herstellern bereits erteilt. Unsere
Mitarbeiter verfügen auf diesem Gebiet nicht nur über ein großes Interesse an neuen Entwicklungen
und Technologien, sondern über Sachverstand und Erfahrung. Gerne haben wir
uns daher bereiterklärt, die Initiative TUNE IT! SAFE zu unterstützen.

Für Sie ist Ihr Fahrzeug nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern Ausdruck Ihrer individuellen
Persönlichkeit? Sie möchten darum an Ihrem Fahrzeug durch den Ein- oder Anbau
von Fahrzeugteilen nachträglich Veränderungen vornehmen?

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen dieser Initiative mit den folgenden Hinweisen wichtige
Informationen geben zu können, die für Sie als Tuner / Verbraucher wichtig sind:

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es einen Paragrafen 22a, der sich
mit der Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile beschäftigt. Er enthält eine Auflistung derjenigen
Fahrzeugteile, die sofern Sie sie ein- oder anbauen wollen amtlich genehmigt sein
müssen.

Hierunter fallen z. B. eine Vielzahl lichttechnischer Einrichtungen wie

• Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht,
• Bremsleuchten,
• Fahrtrichtungsanzeiger (besser bekannt als Blinker)

oder auch

• Scheiben aus Sicherheitsglas
• Reifen
• Sicherheitsgurte und Rückhalteeinrichtungen für Kinder

Diese Fahrzeugteile müssen genehmigt sein. Ob diese Teile genehmigt sind, erkennen Sie
an dem Prüfzeichen, das an dem Teil angebracht ist. Diese Zeichen sehen folgendermaßen
aus: (Muster)

Über Fahrzeugteile, die nicht in der Aufzählung des § 22a StVZO enthalten sind, sollten Sie
folgendes wissen:

Für alle im Fahrzeug verbauten Teile liegt die Verantwortung zunächst beim Fahrzeughersteller.
Hierunter fallen Teile wie Sonderräder, Spoiler, Bremsbeläge, Fahrwerksfedern, Dachfenster,
… Der Händler garantiert für die Einhaltung der Vorschriften.

Bei einer Änderung derartiger Fahrzeugteile durch den Fahrzeughalter, besteht die Möglichkeit
auf genehmigte Fahrzeugteile zurückzugreifen. Mit der Genehmigung für das Bauteil
wird die Einhaltung der jeweils zu beachtenden Bau- und Betriebsvorschriften garantiert.

Eine sichere Möglichkeit bietet hier die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
(ABE), die das Teil, dessen Verwendung einschließlich der zugehörigen Umbaumaßnahmen
eindeutig beschreibt.

Ein Abdruck der ABE ist ständig mitzuführen!
(Muster)

In den meisten Fällen von unsachgemäßem Tuning erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs.

Unsachgemäßes Tuning liegt insbesondere vor, bei

• Ein- und/oder Anbau von genehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen, die nicht mit einem
amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen versehen sind

und/oder wenn

• die Einbauanweisungen der Fahrzeugteile nicht eingehalten werden, mit der Folge,
dass hierdurch ggf. Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer sowie der Fahrzeuginsassen
gefährdet wird.

• Veränderungen an dem genehmigten Teil vor, während oder nach dem Einbau vorgenommen
werden.

Im Amtsdeutsch bedeutet das:

Die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Sie wird durch die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld und
einer “Punkte-Eintragung” im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in
Flensburg je nach Schwere des Vergehens geahndet.
Darüber hinaus besteht möglicherweise kein Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung.

Um den Fahrspaß mit Sicherheit zu erhalten bitten wir Sie:
Verwenden Sie beim Tuning Ihres Fahrzeugs in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse
aller Verkehrsteilnehmer nur genehmigte Fahrzeugteile. Helfen auch Sie mit, den
Straßenverkehr sicherer zu machen.

Gefahren beim Tuning drohen durch

• unzulässige Plagiate
• gefälschte Gutachten
• nicht zugelassene Teile
Dateianhänge
TUNE_IT_Verbraucher.pdf
TUNE IT - Vebraucher
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„Leidenschaft kennt kein Verfallsdatum.“

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