Liebe Z3-Fahrer,
ich stehe kurz vor dem Kauf eines schönen Zettis, den wir gerne als Sommerfahrzeug nutzen wollen. Beim Check des Fahrzeuges bei einem BMW-Händler kam schließlich die Frage auf, ob man einen Kindersitz auf dem Beifahrersitz befestigen darf. Und hier verwies man mich darauf, dass ein Kindersitz (weder in oder in umgekehrter Fahrtrichtung) von BMW freigegeben sei, da es dann im "Fall der (Un-)Fälle" Gefahren mit dem Airbag geben könnte. Der Meister hat mir dann gesagt, er würde es keinesfalls riskieren und hat mir wirklich ins Gewissen geredet... BMW würde nicht ohne Grund keine Freigabe von Herstellerseite erteilen... Ich habe daraufhin einen anderen BMW-Händler angerufen. Aussage hier: Kindersitze in Fahrtrichtung sind kein Thema (da die Kinder dann eben schon ein gewisses Alter haben und damit eine entsprechende Körpergröße). Sitze in entgegengesetzter Fahrtrichtung sind nicht erlaubt und die Benutzung von Sitzerhöhungen (Schale, die nur auf dem Sitz gelegt wird ohne das ein Kindersitz montiert ist) auch nicht. Ausnahme wäre, wenn das Airbag abgeschaltet würde und bei Nutzung der Sitzerhöhung der Gurt zudem gewechselt wäre. Kostenpunkt nur für das Abschalten das Airbags durch eine Umcodierung: mind. 600 EUR. Die Aktivierung des Airbags kostet dann nochmal dasselbe... Zu guter letzt habe ich dann noch die Polizei angerufen: Hier wurde erst sehr verhalten reagiert - man würde nicht kontrollieren, ob das Airbag abgeschaltet sei. Ich habe daraufhin nochmals nachgehakt und habe gesagt, dass mich die rechtliche Seite interessiert und nicht, ob die Deaktivierung des Airbags kontrolliert würde. Die Polizistin hat dann bei der Abteilung Verkehrssicherheit nachgefragt. Ergebnis: Es darf bei Fahrzeugen, bei welchen ein Kindersitz auf der Beifahrerseite montiert ist und das Airbag aktiv ist, der Kindersitz montiert sein... Das wäre kein Problem...
Die Recherchen im Internet sind auch durchweg uneinheitlich... Tja - drei Personen befragt - drei Meinungen. Keiner kann mir da so wirklich konkret und verbindlich Auskunft geben. Dass, was mich am meisten ärgert, ist, dass man selbst bei BMW keine verbindliche Auskunft bekommt...
Ich habe eine dreijährige Tochter, die ich gerne ab und zu mit dem Z3 mitnehmen würde und mache mir nun natürlich Gedanken...
So habe ich mich entschlossen, euch als Z3-Enthusiasten und vielleicht auch in Personalunion als Eltern zu diesem Thema zu befragen. Wie handhabt ihr das denn bzw. weiss nun jemand von euch über die endgültige Regelung?
Falls man einen Kindersitz benutzen darf: Welchen Sitz verwendet ihr denn für die M-Sportsitze?
Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe... Ich werde mal bei BMW in München anrufen - mal schauen, was die so sagen?
Grüße an alle Z3-Fahrer - ich hoffe, ich gehöre bald dazu...