moin moin liebes forum, long time no see
da mein ZZZ nun so lange stand habe ich mich entschlossen mein hart
verdientes in die werkstatt zu investieren. jetzt habe ich das problem
wie ich die karre von a nach b bekommen.. (von wuerzburg - lindflur nach
buetthard; etwa 20 km ueber die B19).
der gute ist abgemeldet und hat keinen tuev (deswegen soll er ja in die
werkstatt). wenn ich mir jetzt ne 5 tages zulassung hole investiere ich
ja eigentlich sinnlos da die reperatur ja auch ein paar tage dauert usw.
wuerde eig lieber 5 tage lang durch die schweiz fahren oder so damit er
wieder ein bisschen rennen kann...
jetzt habe ich etwas gegoogelt aber irgendwie erzaehlen alle was
anderes..
ich habe hier nen recht neuen merzedes kombi der auch pferdeanhaenger
ziehen darf. der ZZZ hat ne funktionierende batterie und scheint mir
auch so sicher zu sein; blinker / bremslichter funktionieren usw (glaube
ich - nehmen wir hier an das dies der fall ist
darf ich das teil jetzt wenn ich es direkt zur werkstatt (die auch tuev
macht) ziehe 'einfach so' abschleppen? braucht der 'zieher' nen LKW
fuehrerschein oder so? (stehen die dollsten sachen im inet hab keinen
plan was ich glauben soll
falls das nicht erlaubt ist; gibt es jemanden im raum wuerzburg der
einen haenger hat wo ein ZZZ drauf passt? wuerde fuers ausleihen
selbstverstaenldich auch bezahlen!
vielen dank im voraus!
PS: falls es schon so einen thread gibt bitte linkt mich einfach dahin.
ich habe die suche bewegt aber leider nichts gefunden. dachte auch ich
mach noch einen auf da sich die rechtslage evtl ab und an aendert oder
so.