Zum Thema Teilkasko und Heckscheibe ist dies mein Standardtext.
In der TK sind Glasschäden an jedem Auto versichert. (Fast) alle Versicherungen zeigen sich aber sehr kulant und behandeln Schäden an Plastikscheiben wie Glasschäden, ohne darüber zu diskutieren. Es ist richtig, das Verschleiss (also Krater oder das "blind werden") der Heckscheibe nicht versichert ist. Ein Riss ist aber kein Verschleiss - auch wenn er durch unsachgemässe Öffnung des Verdecks (zu niedrige Aussentemperatur) entstanden ist.
Dies hat zur Folge, dass (fast) alle Versicherungen Risse in den Heckscheiben auf die TK übernehmen. Wichtig ist allerdings, dass dabei keine Arbeiten am Verdeck ausgeführt werden. Diese sind natürlich nicht abgedeckt und müssen selber bezahlt werden. Aber da bei unseren ZZZs die Scheiben extra gewechselt werden können, stellt sich dieses Problem für uns nicht .
Achtung(!): Solltet ihr kein originales Verdeck mehr haben sondern eines mit eingenähter Heckscheibe, dann kann eure Versicherung hier Ärger machen und die Kostenübernahme verweigern. Also in dem Fall auch dieses vorher abklären.
Ich persönlich kenne schon viele Fälle (incl. meinem eigenen), wo die Versicherung anstandslos die Kosten übernommen hat (gilt nur für Z3 mit NICHT eingenähter Heckscheibe) . Ein Fall, wo sich die Versicherung geweigert hat, ist mir aus dem Z3-Bereich nicht bekannt. Es kann aber sehr gut sein, dass Fahrer mit negativer Auskunft dies auch nicht posten. Deshalb rate ich auch dazu, grundsätzlich vorher Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Wie du daraus entnehmen kannst, gibt es jetzt mehrere Problembereiche:
1. Was ist (nicht versicherter) Verschleiss und was nicht?
2. Hast du das Originalverdeck und bereits eines mit eingenähter Heckscheibe
3. Vertragsgestaltung und / oder Politik der Versicherung
Schlussebdlich ist es Auslegungssache der bestehenden Verträge und dein Verhandlungsgeschick. Soll die Versicherung doch mal einen Gutachter schicken (nur so als spontane Idee).
hab ihr auch gesagt es könnte ja eig. auch ein vandalismusschaden sein etc sein und und und..
Damit würde ich an deiner Stelle lieber nicht argumentieren. Vandalismus ist in der Teilkasko NICHT versichert sondern geht zu deinen Lasten (oder eben auf die Vollkasko). Ausnahme sind Verträge, wo (meistens gegen Entgelt) Vandalismusschäden ohne Höherstufung etc. eingeschlossen sind. Diese sind aber die Ausnahme und oftmals nur nach
extrem zähen Verhandlungen und strengen Auflagen z.b. Einzelgarage, max. 3000km im Jahr etc.
Viel Erfolg
Nico