Airbag Steuergerät defekt - Garantiefall?

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Airbag Steuergerät defekt - Garantiefall?

Beitragvon nowhereman » 11.09.2009 11:11

Hallo,

das Airbagsteuergerät meines Zetti ist defekt und muss ausgetauscht werden. Der Wagen wurde vor 4 Monaten beim :bmw: Händler gekauft. Dabei wurde eine Gebrauchwagengarantie bei Real Garant abgeschlossen. Nun verweigert die Versicherung die Kosten zu übernehmen und der Händler hält sich ebenfalls noch bedeckt. Eigentlich ist er auch noch in der Pflicht, wenn das Airbag Steuergerät wirklich ein Garantiefall sein sollte. Wer kann mir ein paar Infos dazu geben?
Ich lass jetzt erst einmal das Steuergerät neu codieren - vielleicht hilft's ja was - und werde dann mit gesammelten Argumenten in die Offensive gehen.
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Re: Airbag Steuergerät defekt - Garantiefall?

Beitragvon Jacky777 » 12.09.2009 13:20

nowhereman hat geschrieben:Hallo,

das Airbagsteuergerät meines Zetti ist defekt und muss ausgetauscht werden. Der Wagen wurde vor 4 Monaten beim :bmw: Händler gekauft. Dabei wurde eine Gebrauchwagengarantie bei Real Garant abgeschlossen. Nun verweigert die Versicherung die Kosten zu übernehmen und der Händler hält sich ebenfalls noch bedeckt. Eigentlich ist er auch noch in der Pflicht, wenn das Airbag Steuergerät wirklich ein Garantiefall sein sollte. Wer kann mir ein paar Infos dazu geben?
Ich lass jetzt erst einmal das Steuergerät neu codieren - vielleicht hilft's ja was - und werde dann mit gesammelten Argumenten in die Offensive gehen.


Wahrscheinlich kannst Du das nur herausfinden, im Lesen der Bedingungen der Garantie und wenn Du da nicht durchsteigst, beim Freundlichen (viell. einem anderen) nachzufragen? Schließlich gibt es von BMW eine eigene Anschlussgarantie beim Kauf, insofern sollte der Händler wissen, ob das bei BMW mitversichert gewesen wäre - aber sicher kann er Dir das fachchinesisch der Garantiebedingungen erklären :-)

Beim E30 war das ganze damals ein Steuergerät, für das ich 2.400 DM bezahlen musste. Tröst: beim Z3 sind es diverse Steuergeräte, die dann auch nicht so heftig teuer sind - wenn auch kein Schnäppchen.

Neu Codieren - wer macht das? Wie hoch sind die Kosten?

Good Luck
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Re: Airbag Steuergerät defekt - Garantiefall?

Beitragvon zdriver 52 » 12.09.2009 13:23

Das Airbag-Steuergerät ist kein Verschleißteil und unterliegt somit grundsätzlich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers. Ob darüber hinaus auch ein Anspruch gegen die Garantieversicherung besteht, ergibt sich aus den Vertragsbestimmungen. Jedenfalls aber kann der Händler nicht sich vor seiner Gewährleistungspflicht dadurch drücken, dass er auf die Garantieversicherung verweist und die ihrerseits etwa auf §xy, der u.U. eine Einstandspflicht für elektronische Bauteile ausschließt. Dennoch ist eine Garantieversicherung nicht verkehrt, da diese, je nach Vertrag, auch für bestimmte Verschleißteile einsteht, für die der Händler eventuell nicht haftet.
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Re: Airbag Steuergerät defekt - Garantiefall?

Beitragvon zdriver 52 » 12.09.2009 13:31

Neu Codieren - wer macht das? Wie hoch sind die Kosten?


Ergänzend zu Jacky: der Händler nach Mängelrüge auf seine Kosten, er trägt grundsätzlich auch alle sonstigen Kosten :D
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Re: Airbag Steuergerät defekt - Garantiefall?

Beitragvon nowhereman » 13.09.2009 10:19

Der freundliche :bmw: Händler hat das Steuergerät neu codiert - kostenlos.
Im Moment ist die Kontrolllampe aus.

In den Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie steht nur sehr schwammig formuliert: "Sicherheitssysteme - Teile: Von Airbag und Gurtstraffer der elektronische Sensor und der pyrotechnische Treibsart".
Unter dem Punkt "Elekrische Anlage" - in meinen Augen gehört ein Airbagsteuergerät dazu - wird nur allgemein "Steuergerät" aufgeführt.

Aber eigentlich muss der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung zuerst für eine Nachbesserung aufkommen. Er darf eigentlich nicht einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen.

Ich habe meinen :bmw: Händler darauf hingewiesen. Er lehnt eine Kostenübernahme ab, da das Gerät beim Verkauf in Ordnung war. Doch gerade deswegen nimmt der Gesetzgeber die ersten 6 Monate den Verkäufer in die Pflicht. Denn es wird angenommen, dass ein auftretender Mangel in den ersten 6 Monaten schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Erst ab dem 7. Monat muss der Käufer dies beweisen.

Ein Verschleißteil ist ein Steuergerät mit Sicherheit nicht. Das wurde auch eigentlich vom :bmw: Händler gar nicht erst behauptet.

Vielleicht geschieht ja auch ein Wunder und nach der Neucodierung ist Ruhe. Böse Falle wäre es, wenn sich das Lämpchen dann nach Ablauf der 6 Monate melden würde. Der Spaß soll übrigens inkl. Einbau ca. 550 EUR kosten.
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