Der freundliche

Händler hat das Steuergerät neu codiert - kostenlos.
Im Moment ist die Kontrolllampe aus.
In den Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie steht nur sehr schwammig formuliert: "Sicherheitssysteme - Teile: Von Airbag und Gurtstraffer der elektronische Sensor und der pyrotechnische Treibsart".
Unter dem Punkt "Elekrische Anlage" - in meinen Augen gehört ein Airbagsteuergerät dazu - wird nur allgemein "Steuergerät" aufgeführt.
Aber eigentlich muss der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung zuerst für eine Nachbesserung aufkommen. Er darf eigentlich nicht einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen.
Ich habe meinen

Händler darauf hingewiesen. Er lehnt eine Kostenübernahme ab, da das Gerät beim Verkauf in Ordnung war. Doch gerade deswegen nimmt der Gesetzgeber die ersten 6 Monate den Verkäufer in die Pflicht. Denn es wird angenommen, dass ein auftretender Mangel in den ersten 6 Monaten schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Erst ab dem 7. Monat muss der Käufer dies beweisen.
Ein Verschleißteil ist ein Steuergerät mit Sicherheit nicht. Das wurde auch eigentlich vom

Händler gar nicht erst behauptet.
Vielleicht geschieht ja auch ein Wunder und nach der Neucodierung ist Ruhe. Böse Falle wäre es, wenn sich das Lämpchen dann nach Ablauf der 6 Monate melden würde. Der Spaß soll übrigens inkl. Einbau ca. 550 EUR kosten.