Na ...dann ist es zum Planwagengespann ja auch nur noch ein kurzer Weg...
Gruß ecki
Planwagenfahrten (z.B. „Vatertagstouren“) mit Traktoren als Zugmaschinen können fahrerlaubnisfrei nur durchgeführt werden, wenn deren bbH ≤ 6 km/h beträgt. Darüber hinaus wird, da ja kein lof - Zweck vorliegt und die Klassen l und T nicht einschlägig sind, grundsätzlich BE oder höher verlangt.
Strittig ist, ob diese Fahrten unter die sog. Brauchtumsverordnung fallen → Brauchtumsveranstaltung
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