Warum? Der Hintergrund ist so:
Die Nachrüstsätze Standlichtringe, die es so gibt, ganz weit weg von kompletten Scheinwerfen mit Standlichtringen, diese Ringe dürfen nur verwendet werden, wenn das Standlicht der Serienscheinwerfer ausgebaut wird. Für die kompletten Scheinwerfer aus dem Zubehör gibt es eine EG-Erlaubnis zur Verwendung der Seitenmarkierungsleuchten, dass geht also.
Zusammengefasst:
Nachrüstringe + original Standlicht im Scheinwerfer = Nein!
Nachrüstringe + original Standlicht in der Stoßstange = Ja!
Komplettscheinwerfer (mit Ringen) + Standlicht Stoßstange = Ja!
Ich hoffe, ich habe alle verwirrt.