Hallo Steffen,
Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche muss mindestens 600 mm betragen. Das halten die bei deinem ZZZ verbauten Leuchten nicht ein.
Da kann man gespannt sein, ob der Prüfer das reklamiert oder ignoriert ..
oder irgendwann mal ein übereifriger Straßenwächter