muhaoschmipo hat geschrieben:Doch.... wenns Auto weg ist und der Betrag versichert war.... Gibt's das was da steht
Nein, nicht unbedingt. Am besten vor Gutachtenerstellung die eigene Versicherung informieren. Bzw. fragen, ob sie das Gutachten des betreffenden Gutachters akzeptieren werden. Erst wenn diese Frage positiv beantwortet wurde sollte man den Auftrag zur Erstellung eines Gutachten machen.
Und die Frage bitte nicht dem örtlichen Versicherungsvermittler stellen, sondern der Fachabteilung. Und selbst dann ist noch lange nichts ausgestanden.
Nach Gutachtenerstellung sofort einreichen und um eine Bestätigung der im Gutachten genannten Zahlen bitten. Wenn denen der Wert im Schadensfall zuhoch erscheint wird nach unten angepasst. Du bekommst dann ein paar EURO Beitragsprämie zurück erstattet und den reduzierten Betrag aus dem Gutachten.
Kein Märchen, sondern exact so abgelaufen.