Hi, street devil!
Der Gutachter orientiert sich beim Berechnen des Wiederbeschaffungswertes (WBW) deines Fahrzeugs am lokalen Marktpreis. Der WBW ist von vielen Größen mehr oder weniger abhängig, z.B. dem Zulassungsdatum, der Laufleistung, der Ausstattung, oder von, in deinem Fall warscheinlich weniger gewichtigen Dingen, der Reifenprofiltiefe. Fahrzeuge im benachbarten Ausland oder gar in Übersee werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt.
Der WBW ist im Versicherungsgeschäft ein fester Begriff, der definiert ist. Bei Streitigkeiten ist der WBW oft Gegenstand vor Gericht. Deshalb werden ausländische Fzg'e nicht berücksichtigt, außerdem müßte man bei einem Angebot aus dem Ausland alle Einfuhr - und Zulassungsmehrkosten mit berechnen. Das Ganze würde dann zu kompliziert.
Um einen Überblick zu bekommen lohnt es sich also, in die einschlägigen Portale (Mobile.de, Autoscout24.de, ...)zu schauen. Der genaue Wert wird dann vom Gutachter ermittelt.
@Hans:
Zitat: Außerdem sehe ich jeden Tag Pferde kotzen, sogar vor der Apotheke.
Was lungerst' da auch 'rum?