Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon JayJay » 09.08.2010 11:36

Soweit mir bekannt ist, sind Ordnungshüter (Politessen) angehalten, ein Fahrzeug nicht zu berühren.
In Anbetracht der Regress Ansprüche möglicher Schäden. (Viele verärgerte Fahrzeugführer hatten sie Ordnungsämter wegen verbogenen Scheibenwischer verklagt und Recht zugesprochen bekommen :D )
Also kann ich mir nicht vorstellen, dass Ordnungshüter ein Ablagefach öffen.
Das Argument, die Handbremse zu lockern zieht auch nicht, da es einen erheblichen Aufwand bedarf, den Wagen trotz geschlossenen Scheiben zu betreten.
Letztendlich ist es ja auch nicht untersagt, ein Fahrzeug mit geöffnetem Schiebedach zu parken.
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon dergizzle » 09.08.2010 11:47

JayJay hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, sind Ordnungshüter (Politessen) angehalten, ein Fahrzeug nicht zu berühren.
In Anbetracht der Regress Ansprüche möglicher Schäden. (Viele verärgerte Fahrzeugführer hatten sie Ordnungsämter wegen verbogenen Scheibenwischer verklagt und Recht zugesprochen bekommen :D )
Also kann ich mir nicht vorstellen, dass Ordnungshüter ein Ablagefach öffen.
Das Argument, die Handbremse zu lockern zieht auch nicht, da es einen erheblichen Aufwand bedarf, den Wagen trotz geschlossenen Scheiben zu betreten.
Letztendlich ist es ja auch nicht untersagt, ein Fahrzeug mit geöffnetem Schiebedach zu parken.


Ist es angeblich doch, ich verweise nochmal auf

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... f8f4e.html
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon Heidi-Man » 09.08.2010 12:19

Naja was ein Autor eines Zeitungsartikels schreibt und was letztendlich in der Realität von Polizei oder Ordnungsamt im Dienst ausgeführt und verwarnt wird sind oft zwei paar Stiefel ... :? das weiß ich zu gut.

Im Rahmen des Opportunitätsprinzips bleibt es da dem Verwarnenden offen selbst zu entscheiden ob man da einschreiten muss oder nicht und ich kann mir nicht vorstellen, dass dann so wenig Fingerspitzengefühl aufgezeigt wird.

Insofern ...
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon bärchen » 09.08.2010 12:19

dergizzle hat geschrieben:
bärchen hat geschrieben:Auch diese verdienen nur ihre Brötchen..., ob klein oder groß... :pssst:


Ja, und? Das tun Lastwagenfahrer auch, ohne die geht auch nix - trotzdem ärgern sie mich manchmal. Genau wie das mit den Hanseln vom Ordnungsamt ist.

:)


Tja, eigentlich auch egal. Dennoch machen die nur ihren Job... :mrgreen: Im Zweifel steht ja der Rechtsweg offen... :thumpsup:

Und mit der Begründung der 'Garantenstellung' sind sie ja zunächst auf der sicheren Seite..., ob es einen passt oder nicht... :mrgreen:
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon dergizzle » 09.08.2010 12:50

Heidi-Man hat geschrieben:Naja was ein Autor eines Zeitungsartikels schreibt und was letztendlich in der Realität von Polizei oder Ordnungsamt im Dienst ausgeführt und verwarnt wird sind oft zwei paar Stiefel ... :? das weiß ich zu gut.

Im Rahmen des Opportunitätsprinzips bleibt es da dem Verwarnenden offen selbst zu entscheiden ob man da einschreiten muss oder nicht und ich kann mir nicht vorstellen, dass dann so wenig Fingerspitzengefühl aufgezeigt wird.

Insofern ...


Insofern ist das aber egal, wenn (bzw. falls) der Autor die geltende Rechtslage zitiert. Dann machen die Hanseln in Grün und Blau vll. trotzdem was anderes - dann hat man aber immerhin was in der Hand um dagegen vorzugehen. :D
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon loopino » 09.08.2010 15:00

Ich glaub, ich muss mich mal überraschen lassen, ob was und was da kommt. Auf den Zetteln vom Ordnungsamt, die sie hinter den Wischer klemmen, steht nie was drauf. Noch nicht mal das Kennzeichen. Könnte also ein Streich gewesen sind. Aber so hab ich wenigstens mal drüber nachgedacht, was ich beim offen parken besser machen könnte. :)

Mmmmh, wenn man das hier liest...
"Doch gleiches kann auch beim offenen Cabrio passieren. Eine Verwarnungsgeld wird allerdings nur fällig, wenn die Türen nicht verriegelt sind oder der Zündschlüssel steckt. Die Scheiben hingegen können unten sein, das Verdeck braucht nicht geschlossen zu werden."

Hoffentlich weiß das Ordnungsamt nicht, dass der Z3 kein Cabrio ist, sondern ein Roadster. :mrgreen: Wobei ich dann vermutlich die 15 Euro als Anerkennungsprämie zahlen würde. Gute Leistungen müssen belohnt werden. :twisted:

Sollte ich was bekommen, werde ich es hier reinschreiben. :thumpsup:
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon capefear » 09.08.2010 17:06

Kann mir nicht vorstellen, das sie in den Innenraum greifen.
Was würden sie denn machen, wenn das Auto eine Innenraumüberwachung hat? Weglaufen???


Was das Ordnungsamt als abgeschlossen ansieht weis ich nicht, jedenfalls gilt ein Cabrio/Roadster rein versicherungstechnisch als abgeschlossen, wenn die Scheiben geschlossen und die Türen verriegelt sind.


Lassen wir uns also überraschen! :-)
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon f-power » 09.08.2010 18:34

capefear hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, das sie in den Innenraum greifen.
Was würden sie denn machen, wenn das Auto eine Innenraumüberwachung hat? Weglaufen???


Was das Ordnungsamt als abgeschlossen ansieht weis ich nicht, jedenfalls gilt ein Cabrio/Roadster rein versicherungstechnisch als abgeschlossen, wenn die Scheiben geschlossen und die Türen verriegelt sind.


Lassen wir uns also überraschen! :-)



Na dann würden die bei mir aber richtig rennen :mrgreen: :mrgreen:
Meine Innenraumüberwachung würde sich sehr freuen auf den Besuch :mrgreen:
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon isabeau » 10.10.2014 16:16

Hoffentlich weiß das Ordnungsamt nicht, dass der Z3 kein Cabrio ist, sondern ein Roadster.


wetten das weiß der nicht......und ganz präziese gesehen ist er auch damit auf der richtigen Seite.
der z 3 heißt zwar Roadster, aber ist es nicht. denn die Definition für Roadster ist Folgende.

Als Roadster wird die offene Karosseriebauform eines zweisitzigen Sportwagens bezeichnet, der über kein festes Dach oder klappbares Verdeck verfügt.
man kann ihn aber mit einfachsten Hilfsmitteln, z.B. einer einfachen mitgeführten Plane verschließen. Sobald der Sportwagen mit einem Gestänge ausgerüstet ist das es erlaubt eine Kappe über die Sitze mit den personen zu klappen spricht man von Cabrio, was von der Kappe kommt.
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Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

Beitragvon uwe-333 » 10.10.2014 19:35

isabeau hat geschrieben:
Hoffentlich weiß das Ordnungsamt nicht, dass der Z3 kein Cabrio ist, sondern ein Roadster.

Der Z3 heißt zwar Roadster, aber ist es nicht, denn die Definition für Roadster ist Folgende: ....


Na, da ist ja jetzt die Verwirrung perfekt! :lol:

Wir fahren jetzt nach aktueller Rechtslage, also definitiv ein "Kapprio".
Vielleicht sollte man einfach nur den Begriff "Planwagen" in die StVZO integrieren :pssst: :lol:
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