Soweit mir bekannt ist, sind Ordnungshüter (Politessen) angehalten, ein Fahrzeug nicht zu berühren.
In Anbetracht der Regress Ansprüche möglicher Schäden. (Viele verärgerte Fahrzeugführer hatten sie Ordnungsämter wegen verbogenen Scheibenwischer verklagt und Recht zugesprochen bekommen )
Also kann ich mir nicht vorstellen, dass Ordnungshüter ein Ablagefach öffen.
Das Argument, die Handbremse zu lockern zieht auch nicht, da es einen erheblichen Aufwand bedarf, den Wagen trotz geschlossenen Scheiben zu betreten.
Letztendlich ist es ja auch nicht untersagt, ein Fahrzeug mit geöffnetem Schiebedach zu parken.