Rubi69 hat geschrieben:Zum Thema Teilkasko und Heckscheibe ist dies mein Standardtext.
In der TK sind Glasschäden an jedem Auto versichert. (Fast) alle Versicherungen zeigen sich aber sehr kulant und behandeln Schäden an Plastikscheiben wie Glasschäden, ohne darüber zu diskutieren.
Dies hat zur Folge, dass (fast) alle Versicherungen Risse in den Heckscheiben auf die TK übernehmen. Wichtig ist allerdings, dass dabei keine Arbeiten am Verdeck ausgeführt werden. Diese sind natürlich nicht abgedeckt und müssen selber bezahlt werden. Aber da bei unseren ZZZs die Scheiben extra gewechselt werden können, stellt sich dieses Problem für uns nicht .
Achtung(!): Solltet ihr kein originales Verdeck mehr haben sondern eines mit eingenähter Heckscheibe, dann kann eure Versicherung hier Ärger machen und die Kostenübernahme verweigern. Also in dem Fall auch dieses vorher abklären.
Ich persönlich kenne schon viele Fälle (incl. meinem eigenen), wo die Versicherung anstandslos die Kosten übernommen hat (gilt nur für Z3 mit NICHT eingenähter Heckscheibe) . Ein Fall, wo sich die Versicherung geweigert hat, ist mir aus dem Z3-Bereich nicht bekannt. Es kann aber sehr gut sein, dass Fahrer mit negativer Auskunft dies auch nicht posten. Deshalb rate ich auch dazu, grundsätzlich vorher Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Schlussendlich ist es Auslegungssache der bestehenden Verträge und dein Verhandlungsgeschick. Soll die Versicherung doch mal einen Gutachter schicken (nur so als spontane Idee).
Viel Erfolg
Nico
Hallo Nico,
die HUK-Hauptvertretung in Berlin verfährt genau so wie du es hier beschrieben hast:
-Heckscheibe gerissen = wird über Glasbruch ohne Wenn und Aber reguliert.
- Anteil VN = je nach Höhe in der Selbstbeteilung, sofern eine TK abgeschlossen wurde.
Gruß
Rainer