Hallo liebe Z3-Gemeinde,
nun bin ich wirklich total verwirrt.....
In einem anderen Forum (Asche auf mein Haupt, dass ich mich dort überhaupt registriert habe ) habe ich einmal die Frage gestellt, ob es denn Pflicht sei, bei Fahrt mit offenem Verdeck eine Persenning darüber zu haben.
Die Antworten (es waren einige..) gingen in beide Richtungen, also ja, und nein.
En Forumsmitglied nannte die gleiche Erklärung, wie die in den hier zu findenden FAQ https://www.z3-roadster-forum.de/forum/faq.php?mode=z3#13, die Verwendung müßte, wenn vorgeschrieben, ja auch im Fahrzeugschein eingetragen sein (was sie zumindest bei mir nicht ist)...
Dagegen sprechen jedoch meiner Meinung nach zwei Dinge:
1. Am wunderschönen 1. Mai kam ich prompt in eine Verkehrskontrolle (offener Weise, Wetter war ja klasse). Der freundliche Beamte erklärte mir, ich hätte das Verdeck mit einer Persenning abdecken müssen, lies mich jedoch ohne Verwarnung laufen (oder besser: fahren), weil ich ihm glaubhaft machen konnte, nichts davon gewußt zu haben
2. Mit dieser Erfahrung habe ich dann meinen freundlichen Händler darauf aufmerksam gemacht, und dieser zögert nicht einen Moment und liefert mit die fehlende Persenning (die beim Kauf vor erst 5 Wochen nicht mit dabei war) kostenneutral nach
Frage:
Wie im Punkt 1 beschrieben nur ein falsch informierter Beamter????
Wie im Punkt 2 beschrieben nur ein falsch informierter Verkäufer???
Wie im Punkt 2 beschrieben nur ein besonders guter Kundenservice???
Gibt es hier unter den Eingeweihten jemanden, der mir Unwissenden die eine oder andere Variante BELEGEN kann???
Hoffe sehr, ich langweile Euch nicht damit...
...und bin für wirklich fundierte Antworten sehr dankbar!!!!!
Grüße
Fuselwilli