David75 hat geschrieben:Dabei weiß ich aber nicht ob ein Ordnungshütter extra jedes Fach versucht zu öffnen?
Das wäre ja die Höhe. Ich mein eigentlich dürfen die das Auto ja kaum anfassen. Aber die Prüfung, ob das Auto diebstahlsicher gemacht wurde, das dürfen sie ja wohl doch ... wenn ich das auch schon sehr, sehr grenzwertig finde.
Aber echt in's Auto reinfassen und die Staufächer prüfen? Das wäre ja viel zu krass, wo leben wir denn, dass selbst die kleinen Hanseln vom Ordnungsamt sowas dürfen?! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, ich hoffe es zumindest....
*edit* Interessant:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... f8f4e.html
"Doch gleiches kann auch beim offenen Cabrio passieren. Eine Verwarnungsgeld wird allerdings nur fällig, wenn die Türen nicht verriegelt sind oder der Zündschlüssel steckt. Die Scheiben hingegen können unten sein, das Verdeck braucht nicht geschlossen zu werden."
Wenn das noch aktuell ist (der Bericht ist vom Juli) dann würde ich gegen den Bescheid also, wenn er denn kommt, mal flugs Beschwerde einlegen.